Novellierung des EEG - Stadt und Landkreis Lüneburg bieten Beratung und Informationen an.
Seit dem 1. Januar diesen Jahres müssen sich Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien auf zahlreiche Änderungen und neue Regelungen einstellen – das EEG 2012 schafft neue komplexe Rahmenbedingungen.
Nicht nur die Direktvermarktung von Strom wurde komplett überarbeitet, sondern auch die Vergütungssystematik für Strom aus Biomasse sowie technische Anforderungen an den Anlagenbetrieb.
Und: Die Regelungen des EEG 2009 für Bestandsanlagen, die bis Ende 2011 in Betrieb genommen wurden bzw. werden, sind weiterhin gültig. Für die Anwendung in der Praxis ist daher die Kenntnis beider Regelwerke notwendig!
Verschaffen Sie sich Ihren Durchblick mit dem neuen Nachschlagewerk
„EEcompact – EEG 2012 im Überblick“.
Eine Leseprobe der Broschüre finden Sie hier rechts auf dieser Seite unter "Dokumente zum Thema". Die Broschüre bietet Anlagen- und Netzbetreibern, Investoren, Projektierern, Planern und weiteren Marktakteuren auf über 240 Seiten eine verlässliche und direkte Gegenüberstellung zum EEG 2009 im handlichen DIN A 6 Format. Die neuen komplexen Regelungen werden explizit und verständlich erläutert. Darüber hinaus informiert sie über die Vergütungssätze für Strom aus EEG-Anlagen bis 2015.