Wohnungen in der Frommestraße 4 müssen bis November geräumt sein.-
Was aktuell passiert ist - hier ein Video der Stadt Lüneburg:
(sp) Lüneburg. Die verbliebenen elf Bewohnerinnen und Bewohner der Frommestraße 4 haben Post von der Hansestadt Lüneburg bekommen. Eine so genannte Duldungsverfügung informiert sie darüber, dass sie bis spätestens 1. November 2012 ihre Wohnungen räumen müssen. „Wir haben leider keine andere Wahl. Weitere Untersuchungen haben ergeben, dass das Haus nicht mehr standsicher ist“, sagt Stadtbaurätin Heike Gundermann. Die Hansestadt hat, wie zuvor auch schon bei der Frommestraße 5, den Bewohnerinnen und Bewohnern Hilfe bei der Unterbringung angeboten.
Neben den Bewohnern hat auch der Eigentümer des Hauses einen Brief von der Stadt bekommen. „Wir haben ihm eine Nutzungsuntersagung zugeschickt. Er hat sie akzeptiert und wird dagegen nicht juristisch vorgehen“, so Gundermann, denn sowohl der Statiker des Hauseigentümers als auch das Prüfstatikbüro der Hansestadt waren bei aktuellen Begehungen und Untersuchungen zu dem Ergebnis gekommen, dass das Haus nicht mehr standsicher ist.
„Im August 2011 hatten die Gutachter des von uns beauftragten Prüfstatikbüros dem Haus noch eine Standzeit von etwa acht Jahren eingeräumt, wenn bestimmte Sicherungsmaßnahmen umgesetzt werden. Innerhalb eines Jahres hat sich die Situation deutlich verschlechtert“, erklärt die Stadtbaurätin.
Die Mängel
1. Die Senkungsgeschwindigkeit hat deutlich zugenommen. Waren die Gutachter im August vergangenen Jahres noch von einer Senkung von 12 Zentimetern pro Jahr ausgegangen, lag der Wert zu Jahresbeginn bei 25 Zentimetern und liegt aktuell bei 19 Zentimetern. Dadurch hat sich innerhalb eines Jahres das gesamte Haus nochmals um mehr als 5 Zentimeter geneigt, Zwangsspannungen haben sich aufgebaut. Lösen sich diese Spannungen ruckartig, könnten sich vorhandene Risse schlagartig vergrößern. 2. Mittlerweile konnte auch die Kellerdecke gründlich untersucht werden. Es handelt sich dabei um eine nicht tragfähige Ziegeldecke zwischen Stahlträgern, die schon zahlreiche, deutliche Risse zeigt. Ein Einsturz der Kellerdecke droht und das hätte Folgen für andere Teile des Gebäudes.
3. Im Ostgiebel des Dachgeschosses sind keine Giebelanker vorhanden. Der Giebel hält nur noch durch die Dachabdichtung und weil er sich durch die Schiefstellung mit dem Mauerwerk verkantet hat. Da auf der Seite zum Hof hin auch ein Türsturz gerissen ist, ist dieser Gebäudeteil inklusive des Treppenhauses nicht mehr tragfähig.
Weitere Infos zur Frommestrasse:frommebleibt.wordpress.com