Der Rat der Gemeinde Waddeweitz hat in seiner Sitzung am 13.06.2017 den Bebauungsplan “Siedlung Steingarten“ beschlossen. Die Lage des räumlichen Geltungsbereiches ist dem nachstehenden Kartenausschnitt zu entnehmen.
Mit dem Tage dieser Bekanntmachung wird der Bebauungsplan “Siedlung Steingarten“ rechtsverbindlich.
Jedermann kann den Bebauungsplan und die Begründung bei der Samtgemeinde Lüchow (Wendland), Abteilung Bauen und öffentliche Ordnung, Zimmer 215, Theodor-Körner-Straße 15, 29439 Lüchow (Wendland), während der Öffnungszeiten – Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:30 Uhr und Donnerstag von 14:00 bis 16:00 Uhr - einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Es wird gemäß § 215 Abs. 2 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 bis 3 des Baugesetzbuches (BauGB) bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung von Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans oder ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich sind, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Vorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche nach den §§ 39 bis 42 BauGB und des §44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen.
Gemeinde WaddeweitzSchwedland- Der Gemeindedirektor –