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Abfalllager: GNS will gegen das Umweltministerium klagen

Wie am Wochenende bekannt wurde, will die Gesellschaft für Nuklearservice, Betreiberin des Abfalllagers in Gorleben sich mit einer Klage gegen die von Umweltminister Stefan Wenzel angeordneten "erhöhten Anforderungen an das Lagerungskonzept" wehren will.

Bereits im April hatte Umweltminister Stefan Wenzel angeordnet, dass aus dem Abfalllager in Gorleben nur dann Fässer zur weiteren Bearbeitung weggebracht werden dürfen, wenn diese vorher untersucht worden sind. Des weiteren forderte er ein neues Lagerungskonzept, mit dem eine Rundum-Sichtkontrolle aller eingelagerten Fässer möglich wird. Eine Forderung, die auch der Kreistag Lüchow-Dannenbergs seit langem erhebt.

Hintergrund ist die Feststellung, dass beim Abtransport von Fässern mit schwach radioaktivem Abfall Roststellen an zwei Fässern entstanden waren. (siehe wnet-Artikel dazu hier!)

Am Wochenende wurde nun bekannt, dass Abgeordnete des Kreistages und der Samtgemeinde Gartow darüber informiert worden sind, dass die GNS beabsichtigt, gegen die erhöhten Sicherheitsanforderungen Klage gegen das Niedersächsische Umweltministerium einzureichen.

SOLI: GNS zeigt wieder ihr wahres Gesicht  

Die SOLI-Kreistagsfraktion reagierte am Freitag empört auf die Ankündigung der GNS, gegen das Niedersächsische Umweltministerium (NMU) klagen zu wollen. „Die GNS will schlicht zusätzliche Anforderungen für eine effektive Überwachungsstrategie im Fasslager Gorleben vermeiden. Sie spricht trotz der gefundenen Rostfässer von keiner vorhandenen Gefahrenlage,“ kritisierte SOLI-Sprecher Kurt Herzog.

Er erinnerte daran, dass auch das NMU selbst ein Jahr gebraucht habe, um sich schließlich durchzuringen, ein taugliches Überwachungsmanagement von der GNS zu fordern. „Die SOLI-Vertreter im Atomausschuss hatten in Beisein von NMU-Vertretern im Atomausschuss des Landkreises damals gefordert, dass alle Fässer einsehbar sein müssten. Für die Überwachung selbst sollte dann Kameratechnik eingesetzt werden,“ so Herzog weiter. Das sei schließlich längst angewandte Technik in vielen Industriebereichen.

Dass die GNS jetzt ausgerechnet mit dem Minimierungsgebot für die Strahlenbelastung ihrer Mitarbeiter argumentiere, sei nach Ansicht der SOLI geradezu zynisch.

„So erleben wir die Atom-Betreiber-Firma GNS seit langem: Gefahren werden schlicht geleugnet und eine zeitgemäße Sicherheitsstrategie verweigert,“ sagte Herzog abschließend.

Anmerkung: Welche Punkte der ministeriellen Anordnungen im Einzeln beklagt werden sollen, war zur Stunde noch nicht bekannt.

 


2016-07-09 ; von asb (autor), pm (autor),
in 29475 Gorleben, Deutschland

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