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Ansiedlungsvertrag: Die Wohlverhaltensklausel bleibt - aber ...

Ist es nun ein Erfolg - oder nur eine schriftliche Bestätigung dessen, was sowieso Rechtslage ist? Bei seinem Besuch betonte Zwischenlager-Chef Dr. Ewold Seeba, dass die sogenannte "Wohlverhaltensklausel" im Ansiedlungsvertrag mit der Samtgemeinde Gartow nicht angewandt werde - von einer Forderung nach Vertragsänderung rät er jedoch ab.

Seit Jahren mahnen die Gorleben-kritischen Abgeordneten im Gartower Samtgemeinderat an, dass die "Wohlverhaltensklausel" aus dem Ansiedlungsvertrag über das Zwischenlager in Gorleben verschwindet. Die Forderung scheiterte jedoch alljährlich am Widerstand der CDU.

Mit der Übernahme der Zwischenlager durch die Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) wagte die Samtgemeinde jedoch einen Vorstoß und fragte vergangenes Jahr bei der BGZ nach, ob die umstrittene Klausel nicht aus dem Vertrag entfernt   werden könnte. Inzwischen liegt eine schriftliche Erklärung der BGZ zu dem Thema vor.

HINTERGRUND

Mit dem Ansiedlungsvertrag aus den 90er Jahren sicherte der damalige Vertragspartner Brennelementelagergesellschaft mbH (BLG) der Samtgemeinde Gartow zu, jährlich eine bestimmte Summe zu zahlen - sofern die Samtgemeinde sich "für die Erfüllung der Entsorgungsaufgaben ... einsetzt". Und: "Die zweckgebundene Weitergabe von Strukturhilfemitteln an Dritte ist nur zulässig, wenn sich der Empfänger ebenso wie die Samtgemeinde Gartow für die Erfüllung der Entsorgungsaufgaben der BLG am Standort Gorleben einsetzt." Zur Zeit sind es rund 850 000 Euro, die jährlich in den Haushalt der Samtgemeinde fließen.

Mit Schreiben vom 6.11.2018 teilte das BGZ der Samtgemeinde mit, dass die Vereinbarungen im Vertrag auch nach der Übernahme durch die BGZ weitergelten. Allerdings: aus Sicht der BGZ und des Bundesumweltministeriums können die "gesetzlichen Widerspruchs- und Klagerechte durch die 'Wohlverhaltensklauseln' nicht zu Lasten der Kommunen und ihrer Repräsentanten beschränkt werden". Außerdem sei man davon überzeugt, dass "der Grundgedanke dieser Vereinbarungen, nämlich das gemeinsame Interesse an einem guten und vertrauensvollen Miteinander am Standort Gorleben ... auch in den kommenden Jahren von Relevanz ist."

Mit anderen Worten: die BGZ hat nicht die Absicht, den Vertrag anzutasten oder einen rechtlich verbindlichen Zusatz zu unterschreiben, gesteht der Samtgemeinde aber Rechte zu, die ihr laut Gesetz sowieso zustehen. Über andere "Widerstandsformen" als gesetzlich festgelegte Rechte äußert sich die BGZ nicht. 

In der Ausschusssitzung am Dienstag warnten alle drei Vertreter der BGZ eindringlich davor, den Vertrag anzutasten. Am Rande der Veranstaltung war zu hören, dass bei einer Neuvereinbarung sowohl das Wirtschafts- als auch das Finanzministerium eingebunden würden. Was das heißt, ist absehbar: mindestens das Finanzministerium wird den Vertrag daraufhin prüfen, ob die zugesagten Zuwendungen gekürzt oder gar ganz gestrichen werden können. Wie eine derartige Prüfung ausgehen würde, ist ungewiss.

Foto | für die Ansiedlung des Zwischenlagers in Gorleben erhält sowohl die Gemeinde Gorleben als auch die Samtgemeinde Gorleben seit über 20 Jahren erhebliche Zuwendungen - früher aus Mitteln der BLG, seit August letzten Jahres aus Steuermitteln.






2019-02-07 ; von Angelika Blank (text),
in 29471 Gartow, Deutschland

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