Thema: vogelgrippe

Geflügel darf ab Sonntag an der Elbe nur im Stall gehalten werden

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg hat heute entschieden, für einen Teil des Kreisgebietes die so genannte Aufstallungspflicht für Geflügel auszusprechen. Dies heißt konkret, dass Hühner, Gänse und Co. ab Sonntag, 30.11.2014, nicht mehr ins Freie dürfen, sondern in Ställen untergebracht werden müssen.

Hintergrund dieser Pflicht ist ein Schutz vor der als Vogelgrippe bekannten Geflügelpest. „Die Aufstallungspflicht ist eine reine Vorsichtsmaßnahme,“ erklärt Amtstierarzt Dr. Bernd Thiel. Es wurde bisher nicht festgestellt, dass im Landkreis Lüchow-Dannenberg ein Tier an der Geflügelpest erkrankt ist. Da aber auch eine Übertragung durch Wildvögel möglich ist, müssten Schutzmaßnahmen ergriffen werden, so Thiel.

"In dieser Jahreszeit wird insbesondere die Elbregion von vielen Zugvögel als Rastplatz genutzt," erläuterte der Amtsveterinär. "Daher erstreckt sich das Verbot vorerst auf das Gebiet in der Nähe der Elbe." Die Aufstallungspflicht gilt für jeden Geflügelhalter. Es macht keinen Unterschied, ob er eine Taube oder 15.000 Hühner hält. Betroffen sind davon im Landkreis ca. 68.000 Tiere und über 200 Halter.

Es gilt als unwahrscheinlich, dass sich Menschen mit der Vogelgrippe anstecken. Dennoch sollten tote Vögel nicht angefasst werden, rät das Veterinäramt. Singvögel, Greifvögel oder Tauben sollten eingegraben werden. Werden tote Enten, Gänse oder andere tote Wasservögel gefunden, dann sollten diese dem Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz gemeldet werden. Dieser ist unter 05841/120 286 oder veterinaerwesen@luechow-dannenberg.de zu erreichen.

Der gesamte Text der Allgemeinverfügung, der auch die konkreten Bereiche beschreibt, in denen das Geflügel eingestallt werden muss, steht hier! zum Download bereit.

Foto / Angelika Blank: Ab Sonntag darf längs der Elbe Geflügel aller Arten nur noch im Stall gehalten werden.



2014-11-27 ; von asb (autor), pm (autor),
in Lüchow-Dannenberg, Deutschland

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