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Ludwigslust: Gerichtsprozess wegen Lubmin-Transport

Vier Jahre nach dem Castor-Transport in das Zwischenlager Nord bei Lubmin muss sich ab Dienstag eine Umweltschützerin vor Gericht verantworten. Sie hatte sich gegen einen Strafbefehl wegen Nötigung gewehrt.

Am 16. Dezember 2010 hatte die Umweltschützerin gemeinsam mit anderen DemonstrantInnen neben und auf den Gleisanlagen postiert und die hochradioaktive Fracht gestoppt. Danach verschickte die Staatsjustiz 21 Strafbefehle, gegen die alle Beschuldigten Einspruch einlegten. 

Es handelte sich um einen Transportzug mit vier CASTOR-Behältern aus dem südfranzösischen Atomforschungszentrum Cadarache, wo 2.500 abgebrannte Brennelemente aus einem stillgelegten Forschungsreaktor in Karlsruhe sowie aus dem ehemals atomgetriebenen Forschungsschiff Otto Hahn aufbewahrt wurden. Dieser startete am 14. Dezember 2010 und erreichte der Zwischenlager Nord bei Lubmin/Vorpommern am 16. Dezember 2010.

„ Erstaunlich ist, wie unterschiedlich die Gerichte in Mecklenburg-Vorpommern die Demonstrationen auf Gleisanlagen bewerten. Bei vergleichbaren Aktionen gegen einen CASTOR-Transport zwei Monate später, z. B. bei Rastow zwischen Ludwigslust und Schwerin wurde diese Demonstration als “Ordnungswidrigkeit” eingestuft und geräuschlos abgewickelt: die  Demonstranten mussten 25 Euro für die Einstellung zahlen. Für eine Ankett-Aktion bei Ribnitz-Damgarten wurden die Beschuldigten vom Amtsgericht Ribnitz-Damgarten sogar frei gesprochen“, fasst Bernd Ebeling von contrAtom zusammen.

Der Prozess (Aktenzeichen 112 Js 30074/11, Geschäftsnummer 14 Cs 41/12) beginnt am 28.10. um 10.00 Uhr im Amtsgericht in der Käthe-Kollwitz-Straße 35 in Ludwigslust.

Die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg und contrAtom – Informationsnetzwerk gegen Atomenergie unterstützen die Betroffene vor Ort.

 


2014-10-27 ; von asb (autor), pm (autor),
in Ludwigslust

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