An vier weiteren Fässern im Abfalllager Gorleben wurden Roststellen gefunden. Das Umweltministerium macht dafür die hohe Luftfeuchtigkeit im Lagerraum verantwortlich.
Es ist schon länger bekannt, dass im Abfalllager eine hohe Luftfeuchtigkeit herrscht. Nicht zuletzt deswegen hatte das Niedersächsische Ministerium für Umwelt,
Energie und Klimaschutz (NMU) angeordnet , dass das gesamte Lagerungs- und Sicherheitskonzept für das Lager neu aufgestellt werden muss. Die GNS hatte gegen diese Anordnung allerdings Klage eingereicht.
Nun wurden in der vergangenen Woche im Rahmen der
laufenden Auslagerung von Fässern aus dem Abfalllager erneut vier 400-l-Fässer mit auffälligen
Befunden gefunden. Wie das Ministerium mitteilt, weisen zwei Fässer weisen im Mantelbereich
großflächige Korrosionsstellen auf, die weiteren beiden Fässer zeigen im
oberen Mantelbereich eine vollflächige Ablösung von Farbschichten. Die
Ursachen für die beiden Befunde sind zum gegenwärtigen
Zeitpunkt nicht bekannt. Die hohe Luftfeuchtigkeit im Lager sei
allerdings ein deutliches Indiz für das Fortschreiten einer Korrosion, so das Ministerium. Radioaktivität soll allerdings nach ersten Erkenntnissen nicht austreten.
Ebenso wie die bereits im März 2016 entdeckten Fässer mit Roststellen, sollen auch die aktuell entdeckten Fässer einer
gründlichen Untersuchung unterzogen werden. Dazu wird das Fass im
Bodenbereich angebohrt; mit einem Endoskop wird dann der
Zustand im Inneren untersucht.
"Von Seiten des Betreibers liegt gegenwärtig das Konzept für die Untersuchung allerdings noch nicht vor," so das Ministerium.
Das „zufällige“ Bekanntwerden von Befundfässern,
das fehlende Inspektions- und Überwachungskonzept des Betreibers im ALG
und das Versagen des Referenzfasskonzeptes haben das Umweltministerium
zu Beginn des Jahres 2016 dazu veranlasst, eine
umfassende Inspektion aller Fässer anzuordnen. Der Betreiber
hat allerdings erklärt, dass er keine Notwendigkeit sieht, Maßnahmen zu
ergreifen und hat gegen diese Anordnung Klage eingereicht.
Für die Bürgerinitiative Umweltschutz (BI) ist der durch die Klage ausgelöste Schwebezustand unhaltbar: "Das NMU kann behaupten,
tätig geworden zu sein, und die GNS sitzt die Zeit bis zum Abschluss der
Auslagerungskampagne mit der Klage aus, die Sicherheit bleibt auf der
Strecke."
Wenn der gegenwärtige Zustand im Fasslager nicht dem Stand von
Wissenschaft und Forschung entspricht, dann darf auch keine Einlagerung
mehr stattfinden, zumindest so lange nicht, bis das Überwachungssystem
erneuert wurde, unterstreicht BI-Sprecher Wolfgang Ehmke.
Miriam Staudte, grüne Landtagsabgeordnete für die
Region, ist sich sicher, dass das Verwaltungsgericht dem
niedersächsischen Umweltministerium Recht geben wird: „Die GNS macht
sich doch lächerlich. Die Einlagerungsbedingungen im Fasslager
sind ganz offensichtlich ungeeignet, sonst würden nicht immer mehr Rostfässer entdeckt werden. Die GNS wäre gut beraten, die Klage zurückzuziehen und die Anordnungen unverzüglich umzusetzen “. Wenn sich die
GNS weiterhin gegen bessere Sicherheitsauflagen sperre, müsse der
Einlagerungsstopp für Fässer erneuert werdenm so Staudte weiter.
Foto / Angelika Blank: Dicht gedrängt und hoch gestapelt stehen die sogenannten "ERAM"-Fässer in der Lagerhalle. Eine regelmäßige Sichtkontrolle einzelner Fässer ist dadurch unmöglich.