Thema: gesellschaft

Transparenzgesetz verabschiedet: Mehr Auskunftsrechte für Bürger

In Zukunft müssen Niedersachsens Bürger kein besonderes Interesse mehr nachweisen, wenn sie Auskünfte von öffentlichen Verwaltungen haben wollen. Am Dienstag beschloss die niedersächsische Landesregierung das "Transparenzgesetz".

Nach dem Gesetzesentwurf, den die Landesregierung am Dienstag beschloss, erhalten Bürgerinnen und Bürger erhalten einen voraussetzungs­lo­sen Auskunftsanspruch gegenüber Ämtern, Behörden und Ministerien. Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz bezeichnete das Gesetz als „Bürgergesetz", das dem kritischen Dialog in einer offenen Gesellschaft diene. „Wissen ist die Grundlage für das Vertrauen in die staatli­chen Institutionen und Voraussetzung für eine lebendige Demokratie", so die Ministerin.

Interessierte müssen künftig keine besonderen Gründe mehr vortragen, um Informationen von der öffentlichen Verwaltung zu erhalten. In der Regel sollen die Anfragen innerhalb eines Monats beantwortet werden. So jedenfalls sieht es da Gesetz vor. Ganz kostenfrei ist das Antragsverfahren jedoch nicht. Auskünfte, die innerhalb einer halben Stunde beantwortet werden können, sind gebührenfrei. Ansonsten richtet sich die Höhe der Gebühr nach dem Zeitaufwand, der mit der Antragsbearbeitung verbunden ist.

Schützenswerte öffentliche oder private Belange sind dennoch sicher, betonte die Landesregierung. Für personenbezo­gene Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sei die Informationsherausgabe regelmä­ßig ausgeschlossen, wenn ein betroffener Dritter der Herausgabe widerspricht. Und auch Justizbehörden, Finanzämter und ähnliche Institutionen, die traditionell sensible Daten verarbeiten, sind von der neuen Regelung ausgenommen.

Die informationspflichtigen Stellen werden durch den Gesetzentwurf angehalten, möglichst viele Informationen im Internet oder in sonstiger Weise zu veröffentlichen. Außerdem sollen die Verwaltungen künftig alle wesentlichen Informationen in einem allgemein zugänglichen zentralen Informationsregister im Internet zur Verfügung stellen.

Die Einhaltung der Regelungen des Gesetzentwurfs soll durch eine „Landesbeauftragte oder einen Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit" überwacht werden. Diese Aufgabe wird der Landesbeauftragten oder dem Landesbeauftragten für den Datenschutz übertragen. Wer seine Rechte auf Informationszugang verletzt sieht, kann sich an diese bzw. diesen Beauftragten wenden.





2017-05-09 ; von asb (autor),
in Niedersachsen, Deutschland

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