Thema: endlagerung

Endlagersuche: Streit um Datenweitergabe

Um das Auswahlverfahren für ein nukleares Endlager beginnen zu können, braucht es zunächst geologische Grunddaten. Doch die Frage, wer welche Daten an wen abgeben muss, sorgt für Diskussionen. Zur Klärung der Rechte und Pflichten wird derzeit eigens ein Gesetz vorbereitet.

Der Beginn des mühselig entwickelten Standortauswahlverfahrens holpert. Denn zunächst müssen in allen Bundesländern geologische Daten eingeholt werden, die eine erste Information über eine eventuelle Eignung des Untergrunds für ein nukleares Endlager geben.
Nach Aussagen der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI) rücken Firmen notwendige geologische Daten mit dem Verweis auf den Datenschutz nicht heraus. "Und auch einige Bundesländer weigern sich, der zuständigen Behörde die notwendigen  geologischen Daten zu liefern," so Wolfgang Ehmke, Sprecher der BI. "Außerdem fehlt immer noch eine gesetzliche Grundlage, um die Bohr- und Erkundungsergebnisse von Privatunternehmen für die Endlagersuche nutzen zu können."

Um die "Beschaffung der notwendigen Daten zu erleichtern" und die "Transparenz im Standortauswahlverfahren zu gewährleisten" (Zitat Staatssekretärin Claudia Dörr-Voß im Bundeswirtschaftsministerium) soll demnächst ein Geologiedatengesetz (GeolDG) verabschiedet werden. Inzwischen hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie einen Entwurf vorgelegt, der aber (u.a.) von der Bundesgesellschaft für Endlagerung kritisiert wird. "Das GeoLDG kommt die Funktion zu, eine eindeutige und konsequente Regelung zur Veröffentlichung der Geodaten u schaffen, um so die nach Standortauswahlgesetzgeforderte Transparenz des Verfahrens zu gewährleisten," heißt es in einer Stellungnahme der BGE. Der vorgelegte Gesetzesentwurf lasse aber eine umfassende Veröffentlichung nicht zu.

Dabei geht es auch um Formulierungen, die der BGE als Einschränkung der Datenweitergabe gelten. So bleibe es zum Beispiel unklar, inwieweit die BGE als federführend im Auswahlverfahren, Daten einfordern und auch veröffentlichen kann.

"Bei dem Konflikt, der auch zwischen Wirtschafts- und Umweltministerium besteht, geht es um die Rechte an Daten und Messergebnissen zu den fraglichen Gesteinsformationen," so die BI. "Da diese Daten oft von Unternehmen stammen, wehren sich die Firmen gegen die Weitergabe an die zuständige BGE – und vor allem gegen deren Veröffentlichung. Die ist aber zwingend nötig, denn das Standortauswahlgesetz schreibt eine transparente Information der Bevölkerung vor."

Die BI ist auch überzeugt, dass in einigen Bundesländern gemauert wird. "Das rot-gelb-grün regierte Rheinland-Pfalz wie auch das schwarz-rote Sachsen verweigern nach Medienberichten der BGE die korrekten geologischen Daten, die die Endlagergesellschaft zur Standortauswahl benötigt," so die BI. Und: im Koalitionsvertrag betonen CSU und Freie Wähler, dass sie "überzeugt (sind), dass Bayern kein geeigneter Standort für ein Atomendlager ist.“

Von einer Blockierung der Datenübermittlung ist aber bei der BGE nichts bekannt. "Im Gegenteil, aus Bayern kamen sehr früh sehr ausführliche Datensätze," sagt eine Sprecherin der BGE. "Bis heute haben alle Bundesländer geliefert - wenn es auch noch Nachfragen gibt." Es gebe aber keine Hinweise auf eine grundsätzliche Blockade.

Die BI sieht in diesen Diskussionen eine Verzögerung im Endlagerauswahlverfahren, nach dem im Jahre 2050 bereits ein Endlager betriebsbereit sein soll. Die Initiative befürchtet, dass die Zwischenlager rund 100 Jahre bestehen bleiben müssen und fordert deshalb, dass alle Sicherheitsvorgaben bei den nächsten Genehmigungen auf diese lange Zeit ausgerichtet sein müssen.

Foto | publixviewing/Andreas Conradt: Noch steht die Stacheldraht bewehrte Mauer rings um das Erkundungsbergwerk in Gorleben, obwohl sie schon längst hätte abgebaut sein sollen. Ein Symbol für die Vorentscheidung pro Gorleben?


 





2018-11-20 ; von Angelika Blank (text),

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