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Weitere Lockerungen ab dem 25. Mai - Fitnessstudios und Freibäder dürfen wieder öffnen

Es gibt mal wieder eine neue Verordnung des Landes. Sie enthält viele Lockerungen der Kontaktbeschränkungen - bleibt aber in den Details erneut diffus. Für Viele wohl die wichtigste Nachricht: Freibäder und Fitnessstudios dürfen wieder öffnen. Mit Beschränkungen versteht sich.

Restaurants und die meisten gastronomischen Betriebe dürfen ab Montag wieder alle Tische besetzen - müssen aber zwischen den Tischen weiterhin einen Abstand von 2 Metern einhalten. Es dürfen aber nicht alle gastronomischen Betriebe öffnen. Hier gilt das  Grundprinzip: überwiegend Essen = offen, überwiegend Trinken = geschlossen. Nach dieser Logik bleiben in Niedersachsen auch Biergärten zu.

Ungeklärt bleibt immer noch, wieviele Personen an einem Tisch sitzen dürfen. Grundsätzlich gilt in Niedersachsen die 2-Hausstände-Regel. Diese Regel ist aber interpretationsfähig. Im Originaltext der Bund-Länder-Vereinbarung vom 6. Mai. heißt es: "... (soll) der Aufenthalt im öffentlichen Raum jedoch nicht nur alleine, mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes oder einer weiteren Person sondern auch mit den Personen eines weiteren Hausstandes gestattet werden."

Nach unserer Interpretation bedeutet das: eine Person darf sich mit einer anderen Person aus einer anderen Wohnung treffen. Eine Wohngemeinschaft von X Personen darf sich mit einer anderen Wohngemeinschaft von X Personen treffen. Gleiches gilt für Familien - wobei Familie in diesem Fall nur die umfasst, die zusammen in einer Wohnung leben. Wenn also Oma Else aus Gelsenkirchen UND Onkel Erwin aus Stuttgart zu Besuch kommen wollen, so darf das nur eine/r von den beiden - weil sonst wären es drei Hausstände.

Alles klar? Nein? Macht nichts. Auch den Herren im Ministerium fällt nichts Konkreteres zu diesem Thema ein.

Offen ja - aber Mindestabstand muss immer sein

Grundsätzlich gilt für alle Betriebe und Einrichtungen, die jetzt wieder öffnen dürfen, mindestens: Mindestabstand (1,50 m) einhalten, Hygienekonzept erstellen und vom Gesundheitsamt genehmigen lassen sowie Daten der Gäste/Besucher dokumentieren. Oft gibt es auch eine Maskenpflicht in Restaurants nur für das Personal.

Was ist ab Montag wieder geöffnet bzw. möglich?

Sport/Freizeit

  • Fitnessstudios
  • Läden für körpernahe Dienstleistungen (Tattoos, Fußpflege, Kosmetik etc.)  
  • private und öffentliche Sportanlagen (nutzbar für kontaktlosen Sport)
  • Besuch von Sport- und Freizeiteinrichtungen
  • Kletterhallen
  • Berufssportler dürfen auch mit Körperkontakt trainieren und spielen - allerdings nach strengen Regeln und ggfls. nach einer Quarantänezeit.
  • Proben von Chören und Bläserorchestern - aber nur bis zu vier Personen  


Tourismus

  • Zoos, Tierparks, Freilichtmuseen, Botanische Gärten, Outdoorfreizeit- und ähnliche Einrichtungen 
  • touristische Schifffahrten, Seilbahnen, Bootsverleih, Kutschfahrten ...
  • Stadtführungen bis zu 10 Personen
  • Hotels und Pensionen dürfen jetzt 60 % statt bisher 50 % ihrer Zimmer vermieten. Gruppen dürfen nicht angenommen werden. Das Gleiche gilt für Jugendherbergen sowie Familienferien- und Freizeitstätten. Für Ferienwohnungen gilt noch eine Wiederbelegungssperre von sieben Tagen.
  • Campingplätze, Wohnmobilstellplätze und Bootsliegeplätze (es dürfen aber nur 60 % der Plätze vermietet werden). Dauercamper sind erlaubt.


Vergnügungen

  • Spielhallen und -banken (beschränkt auf den Automatenbetrieb) sowie Wettannahmestellen 


Soziales / Gesundheit/Bildung

  • (schon seit dem 20. erlaubt) Besuche in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen  sowie Behinderteneinrichtungen und anderen Gesundheitseinrichtungen
  • Neuaufnahmen in Alten- und Pflegeheimen sowie Behinderteneinrichtungen u. ä. sind  wieder möglich - nach einer Quarantänezeit von 14 Tagen. Von der Quarantänepflicht ausgenommen sind Tagespflegeeinrichtungen
  • Besuch von sozialen Beratungsstellen aller Arten
  • Besuch von Volkshochschulen, Musikschulen und anderen Bildungsangeboten von
    öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen
  • Das Land kündigt an, dass die Schule für die 2., 3. und 4. Klassen der Grundschulen am 1. Juni und 8. Juni wieder beginnt (nach Medienberichten sollen alle Schulen und Klassen bis Mitte Juni wieder geöffnet sein - unter welchen Bedingungen ist noch unklar)


Weiter geltende Verbote

Grundsätzlich gilt: alles was mit der neuen Verordnung nicht erlaubt wird, bleibt verboten.

Hier nur einige Beispiele:

  • Fußballspiele dürfen nur ohne Zuschauer stattfinden
  • Veranstaltungen ab 1000 Zuschauern bleiben bis mindestens 31. August verboten. Für kleinere Veranstaltungen gibt es immer noch keine Perspektiven.
  • Kneipen, Bars, Discos und andere Vergnügungsstätten bleiben geschlossen

Ein- und Ausreiseregelungen / Besuche auf den Niedersächsischen Inseln

Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg sind pauschale Quarantäneverpflichtungen für Reiserückkehrer rechtswidrig. Mit der neuen Verordnung präzisierte das Land deshalb die Einreiseregeln.

Wer aus einem EU-Land, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz oder Großbritannien zurückkehrt, mss in Quarantäne, wenn das Robert-Koch-Institut für diese Länder eine Neuinfiziertenzahl von 50 pro 100 000 Einwohner in den letzten sieben Tagen feststellt.

Gleiches gilt für die Einreise aus anderen als den vorher genannten Ländern, es sei denn, dass das Robert Koch-Institut festgestellt hat, dass in dem jeweiligen Land die Ansteckungsgefahr für die einzelne Person als gering eingeschätzt wird.

Ausnahmen gelten für verschiedene Berufsgruppen oder Einreisende, die aus beruflichen Gründen im Ausland waren.  Auch für Reisende, die weniger als 48 Stunden im Ausland waren, gilt die Quarantänepflicht nicht.

Die Niedersächsischen Inseln dürfen weiterhin nur von denen angefahren werden, die dort ihren ersten Wohnsitz oder Zweitwohnung haben - oder die Dauercamper sind. Außerdem dürfen eine ganze Reihe Berufsgruppen die Inseln aufsuchen (genaue Liste in der Verordnung). 

Die neue Verordnung gilt bis zum 10. Juni. Abzuwarten bleibt, ob der Landkreis strengere Anordnungen erlassen wird. Nach der Landesverordnung dürfte er das. 

Wer es genau wissen will: hier! steht die gesamte Verordnung zum Download bereit.


Foto | Angelika Blank: Ab Montag ist das Plantschen im Freibad im Prinzip wieder erlaubt - allerdings muss mehr Abstand eingehalten werden als es die fröhliche Crew des Naturbads in Wittfeitzen im vergangenen Jahr tun musste.




2020-05-23 ; von Angelika Blank (text),
in Lüchow-Dannenberg, Deutschland

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