Thema: gesellschaft

Wibbese-Prozess: Angeklagte stimmt Einstellung zu

Am Mittwoch ging der Prozess gegen Barbara K. weiter, der von ihrem Neonazi-Nachbarn wegen übler Nachrede und Verleumdung angezeigt worden war. Ergebnis: die Angeklagte stimmte nun doch einer Einstellung mit Geldbuße zu.

Wäre es nach dem Strafbefehl gegangen, der Barbara K. vergangenenes Jahr zugestellt worden war, hätte sie 1 500 Euro Strafe zahlen müssen - wegen übler Nachrede und Verleumdung, die ihr Nachbar Timo L. in ihren Äußerungen in einem Hamburger Morgenpost-Interview sah.

„Hau ab, du Untermensch, du hast hier nichts verloren! Es kommen dunkle Zeiten auf dich zu.“  Das soll laut den Aussagen von Barbara K. Timo L. ihr nachgebrüllt haben. Doch L. stritt schon beim ersten Verhandlungstermin vehement ab, überhaupt ein Gespräch mit seiner Nachbarin geführt zu haben.

Schon beim ersten Verhandlungstermin Anfang Januar hatte Amtsrichter Tore Larsen eine Einstellung des Verfahrens gegen Geldbuße angeboten, da er keine Anhaltspunkte dafür sah, dass Barbara K. ihre Behauptungen werde beweisen können. Doch sie und ihr Anwalt lehnten eine Einstellung ab, benannten Zeugen dafür, wie das Gespräch nach ihrer Ansicht wirklich abgelaufen war und ließen sogar den Redakteur der Hamburger Morgenpost vorladen, der Barbara K. damals befragt hatte.

Mittwoch war nun erneut Verhandlungstag. Doch in einem "Rechtsgespräch" hinter verschlossenen Türen zwischen der Staatsanwaltschaft, Amtsrichter Larsen und dem Verteidiger von Barbara K. hatte der Amtsrichter anscheinend vehement noch einmal dafür plädiert, einer Verfahrenseinstellung gegen Geldbuße zuzustimmen.

In der öffentlichen Verhandlung - zu der erneut rund zwanzig Interessierte gekommen waren - brachte Larsen dann das Einstellungsangebot noch einmal ein. Erneut betonte der Amtsrichter,  dass es in diesem Prozess "nicht darum geht, den Streit politisch zu bewerten, aber durchaus darum, Ruhe in diesen Konflikt zu bringen." Sowohl er als auch die Staatsanwaltschaft sähen in Bezug auf die Vorwürfe einen "hinreichenden Tatverdacht", weswegen er die Angeklagte nicht ohne Geldbuße aus dem Verfahren lassen wolle.

Obwohl vor der Verhandlung noch fest entschlossen, mit weiteren Zeugen zu beweisen, dass ihre Version des Gesprächs richtig ist, stimmte Barbara K. auf Anraten ihres Verteidigers dann doch einer Einstellung zu. Zu den Gründen des plötzlichen Sinneswandels erklärte Barbara K.s Verteidiger nach der Verhandlung, dass weitere Kosten und Belastungen für die Angeklagte vermieden werden sollten, da der Beweis für die Richtigkeit der Behauptungen von Barbara K. nur sehr schwierig zu führen sei.

So muss Barbara K. jetzt innerhalb von sechs Monaten 300,-- Euro (in Raten á je 50,00 Euro) zahlen. Tut sie dies nicht, geht das Verfahren Ende des Jahres weiter.

Zum Schluss gab er der Angeklagten noch mit auf den Weg, dass "Rechtsgüter gewahrt werden müssen" und dass er hoffe, dass Verstöße zukünftig vermieden werden.

PS: Der Redakteur der Hamburger Morgenpost, der den Artikel "Die 'netten' Öko-Nazis von nebenan" im Sommer 2016 geschrieben hatte, war zum Termin angereist - wurde aber ohne Aussage vom Richter wieder nach Hause geschickt. Er hätte nach dem Wunsch der Verteidigung aussagen sollen, dass Barbara K. die umstrittene Behauptung gar nicht gemacht hatte.



2017-01-25 ; von Angelika Blank (autor),
in Wibbese, 29479 Jameln, Deutschland

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