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Winterdienst

Minusgrade, Schnee und glatte Straßen – das bedeutet Hochbetrieb bei der AGL (Abwasser, Grün & Lüneburger Service GmbH). Rund 1400 Tonnen Salz, sowie Hunderte Tonnen Sand lagern in den Vorratshallen des Betriebshofs.

Für den Streueinsatz mit Solegemisch auf Lüneburgs Straßen stehen drei große und ein kleiner Lkw bereit. 125 Kilometer Straße im Stadtgebiet müssen bei Schnee und Eis geräumt und gestreut werden, pro Schicht sind vier Mitarbeiter unterwegs.

Geräumt und gestreut wird je nach Witterung in zwei verschiedenen Alarmstufen: Wenn die Zeit drängt, kommen zuerst die Hauptverkehrsstraßen und Busstrecken an die Reihe. „Damit erreichen wir bereits die wesentlichen Hauptverkehrsstraßen der Stadt“, erklärt Dibowski. Anschließend sind übrigen verkehrswichtigen Straßen dran. Insgesamt räumt und streut der Winterdienst 125 Kilometer Straße.

Vier Mitarbeiter befreien mit ihren LKW die Straßen von Eis und Schnee, 23 Betriebshofmitarbeiter sind in der Hansestadt Lüneburg in der Gehwegkolonne unterwegs. Sie bestreuen insgesamt 124 Kilometer Geh- und Radwege, Treppen, Bushaltestellen und Gehwege auf Parkplätzen mit einem Gemisch aus Salz und Sand. Im Fuhrpark stehen dafür 16 Kleintraktoren, 2 Pritschenfahrzeuge, 1 Schlepper und 2 Nachschub-Lkw zur Verfügung.

Warum ist mein Radweg zur Arbeit morgens gestreut - wenn ich nach Hause will, hat sich aber nichts getan?

Den o.g. Prinzipien folgend werden Radwege in der Innenstadt zum Teil nur stadteinwärts geräumt – denn dann ist der Druck rechtzeitig ins Büro oder zur Schule zu kommen weit größer. Ist der richtige Radweg für den Nachhauseweg nicht geräumt und kann tatsächlich wegen Schnee- und Eisglätte nicht genutzt werden, erlischt nach der Rechtssprechung auch die grundsätzlich bestehende Benutzungspflicht. "Radfahrer dürfen dann zum Beispiel auf die geräumte Straße oder den geräumten Gehweg ausweichen“, zitiert Betriebshofleiter Ralf Dibowski die gängige Rechtssprechung.

Ob ich den Weg zu meiner Haustür oder Garage schippe, ist doch meine Sache, oder?

Die Reinigung der Gehwege, rund um das Grundstück herum, ist Sache der Anlieger. Das ist im Ortsrecht geregelt. Auf privatem Grund greift die öffentlich-rechtliche Ordnung allerdings nicht. Es ist also niemand verpflichtet, die eigene Auffahrt oder den Weg vom Bürgersteig zur Haustür zu räumen. „Das Unterlassen kann allerdings zivilrechtliche Folgen haben, sprich jemand, der sich vor der Haustür bei Eis und Schnee das Bein bricht, fordert vielleicht Schadenersatz“, so Bodendieck weiter.

Als zusätzliche Dienstleistung stellt die AGL Streugutboxen an gut erreichbaren Orten überall in der Stadt auf. Wer möchte, kann sich dort bedienen oder er kommt mit seinem leeren Streusalzeimer direkt zum Betriebshof an der Bockelmannstraße und lässt ihn sich dort für kleines Geld befüllen. „Damit helfen wir den Bürgern, umweltfreundliche Streustoffe zu verwenden", so Dibowski.

Ist Streusalz nun verboten oder nicht - man kann es doch überall kaufen?

Reines Streusalz darf nicht verwendet werden! „Salz führt zu Veränderungen im natürlichen Gewässersystem“, sagt Volker Schulz, Bereichsleiter Umwelt bei der Stadt Lüneburg. Wer Eisglätte mit Streusalz bekämpft, sollte daher Mensch und Natur zu Liebe immer mit besonderem Augenmerk streuen. „Denn von den befestigten Wegen gelangt das Salz über den Gulli in die Kanalisation und dann direkt in die Gewässer.“
Gefahr von oben: Wer muss Eiszapfen beseitigen?

Hauseigentümer sollten bei Frost hin und wieder einen Blick nach oben werfen: Leicht bilden sich an Dachgauben und -rinnen Eiszapfen, die man entfernen sollte, bevor sie herabfallen und Passanten gefährden.

   




Fotos

2012-12-10 ; von red1 (autor), auf lueneburg
in Lüneburg, Bockelmannstrasse

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