Trotz steigender Infektionszahlen sind ab Freitag Großveranstaltungen möglich. Das Land Niedersachsen veröffentlichte heute (Donnerstag) Änderungen in der Corona-Verordnung. Hauptänderung zur vorhergehenen Verordnung: Bei einer Inzidenz unter 35 (in einer Region) können sowohl Innen- als auch Außenveranstaltungen mit bis zu 25000 BesucherInnen genehmigt werden. Ansonsten gilt eine Obergrenze von 5000 BesucherInnen. VeranstalterInnen haben ein ausführliches Hygienekonzept vorzulegen, in dem präzise beschrieben wird, wie u. a. die Einhaltung des Abstandsgebots organisiert werden soll - zum Beispiel durch die Zuweisung fester Sitzplätze.
Weitere Änderungen:
- VerkäuferInnen auf Wochenmärkten brauchen keine Maske mehr zu tragen. Für KundInnen gilt das schon seit der letzten Verordnung
- Bei einer Inzidenz zwischen 10 und 35 gilt das Abstandsgebot nicht für Kleingruppen mit höchstens 10 Personen aus beliebig vielen Haushalten. Kinder dieser Personen bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren werden nicht eingerechnet. Bei der Ermittlung der zulässigen Zahl von Personen, zwischen denen das Abstandsgebot nicht eingehalten werden muss, werden vollständig geimpfte Personen und genesene Personen nicht eingerechnet
- Betreuungsangebote dürfen auch in Zeltlagern stattfinden
- Für Schulen wird der Niedersächsiche Rahmen-Hygieneplan "Corona Schule" (Stand 16. 7. 2021) verbindlich
- Beschäftigte in Unternehmen können ihre Testpflicht nun auch durch einen Selbsttest erfüllen.
- BesucherInnen von Heimen müssen schon bei einer Inzidenz über 10 einen negativen Test vorlegen, um das Heim betreten zu dürfen
- Soweit alle anwesenden Gäste einer Tagespflegeeinrichtung einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen können, gilt das Abstandsgebot und die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für diesen Personenkreis nicht mehr.
Die Verordnung gilt ab Freitag, 16. Juli bis zum 3. September.