Erleichterungen bietet die neue Verordnung vor allem für Kinder- und Jugendliche sowie Pflegeeinrichtungen. Und: Ab Montag sind bei Veranstaltungen bis zu 500 Besucher erlaubt.
Mit einer vereinfachten und gestrafften Fassung ist das Land der Kritik (nicht nur) des Niedersächsischen Landkreistages entgegengekommen, der mehrfach die unübersichtliche Darstellung und schwierige Lesbarkeit kritisiert hatte.
Übersichtlicher ist der Text geworden, einfacher lesbar nicht unbedingt. Ohne juristische Vorkenntnisse ist die Verordnung kaum zu erfassen.
Grundsätzlich gilt weiterhin: Abstand von 1,50 m (beim Sport 2 m) einhalten, Maskenpflicht wie gehabt. Ohne weiteren Anlass dürfen sich lediglich max. 10 Personen im öffentlichen Raum zusammenfinden. Ausgenommen sind Beerdigungen, Hochzeiten und ähnliche Feierlichkeiten - hier sind max. 50 Teilnehmer erlaubt. (Neu: in der Verordnung sind jetzt auch bei Hochzeitsjubiläen bis zu 50 Gäste erlaubt).
Die Dokumentation von Kontaktdaten ist weiterhin bei vielen Betrieben und beim Besuch von Veranstaltungen vorgeschrieben.
DIE NEUEN REGELUNGEN:
Kinder- und Jugendgruppen dürfen ab Montag in Gruppen mit bis zu 50 Teilnehmern verreisen - wenn die Veranstalter ein Hygienekonzept vorlegen. Gleiches gilt für Jugendherbergen sowie Familienferien- und Freizeitstätten oder ähnliche Einrichtungen.
In allen Beherbergungsbetrieben müssen Gäste durch schriftliche Hinweise darauf hingewiesen werden, das Abstandsgebot einzuhalten.
Pflegeheime und ähnliche Einrichtungen können jetzt über eigene Hygienekonzepte selbst entscheiden, wieviele Besucher sie zulassen.
Sportliche Wettkämpfe können wieder stattfinden - wenn sich nicht mehr als 30 Personen auf dem Platz befinden. Wenn alle sitzen können, sind bis zu 500 Zuschauer erlaubt. Ansonsten dürfen es nicht mehr als 50 Zuschauer sein.
Bis zu 500 Personen sind bei Veranstaltungen erlaubt. Sie müssen allerdings während der Vorführung alle sitzen. Die Maskenpflicht bei Veranstaltungen ist aufgehoben, solange Mensch sitzt. Die Abstandsgebote gelten auch für Veranstaltungen weiter.
Kinderbetreuung: ab Montag fällt die Begrenzung weg, dass nur Kinder aus bis zu drei Haushalten aufgenommen werden dürfen.
Hier! gibt es die neue Verordnung im Download.
Bild von skeeze auf Pixabay: Schlammschlachten wie hier bei einem Rugbyspiel werden wohl lange Zeit noch nicht erlaubt sein - aber immerhin: ab Montag kann es wieder Wettkämpfe, auch mit Zuschauern, geben.