Landkreis kann Versammlungen zulassen - oder beschränken

Nachrichten lüchow 18|04|2020

Die neue Verordnung des Landes Niedersachsen gibt den "zuständigen Behörden" (also dem Landkreis) das Recht, auch Versammlungen mit mehr als 2 Personen zu genehmigen - er kann aber auch Beschränkungen oder Auflagen festlegen.
In jedem Fall müssen die Veranstalter gewährleisten, dass die Mindestabstandsregeln eingehalten werden.

Die wichtigsten neuen Regelungen sind hier nachzulesen.

Foto / Katja Tempel: Die Aktion "Speaker's Corner" (hier am 14. April auf dem Marktplatz Lüchow) hat gute Chancen, ihre Aktion/en auch mit mehr Personen durchführen zu können - so der Landkreis die entsprechenden Genehmigungen erteilt.

29439 Lüchow, Deutschland