Ab Mittwoch ist Einkaufen zwar weiterhin möglich - allerdings nur mit einem negativen Testergebnis, das nicht älter als 24 Stunden sein darf.
Ausgenommen von der Testpflicht sind lediglich Geschäfte, die Waren des täglichen Bedarfs anbieten. Ebenfalls von der Testpflicht befreit sind vollständig Geimpfte (das gilt auch für Besuche beim Friseur und bei der Fußpflege).