Drei Tage hintereinander lag die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis über 100. Nach den neuen (Bundes-)Spielregeln gilt nun ab Mittwoch die "Notbremse". Also: ab 22 Uhr Zuhause bleiben, Treffen nur noch mit einer Person und einiges mehr. UPDATES
UPDATE: eingearbeitet sind jetzt auch die Vorschriften des Gesundheitsamts Lüchow-Dannenberg. Ab Mittwoch gilt auch Lüchow-Dannenberg als Hochinzidenzkommune - mindestens bis Donnerstag nächster Woche. Vorausgesetzt der Landkreis bleibt ab Mittwoch unter der 100er-Grenze. Denn erst wenn die 7-Tage-Inzidenz fünf (Werk-)Tage lang unter 100 bleibt, können Lockerungen wieder erlaubt werden.
Beim Gesundheitsamt wird gerade eine neue Allgemeinverfügung vorbereitet, die dann ab Mittwoch gelten wird. Sie wird auf jeden Fall die Beschränkungen enthalten wie sie im Bundesgesetz formuliert sind, ergänzt durch die Vorschriften der Niedersächsischen Corona-Verordnung. Noch ist nicht bekannt, welche zusätzlichen Beschränkungen das hiesige Gesundheitsamt den BürgerInnen auferlegen wird. Sie können allerdings nur gleich oder schärfer sein, als die Regeln von Bund und Land. UPDATE: Dienstag Nachmittag veröffentlichte das Gesundheitsamt die Allgemeinverfügung, die ab Mittwoch, dem 5. Mai gilt.
Hier erst einmal die ab Mittwoch geltenden Regeln, wie sie nach Bundesgesetz und Landesverordnung formuliert sind. (die Regeln des Gesundheitsamts Lüchow-Dannenberg sind kursiv ergänzt)
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Private Treffen: ein Haushalt (egal wieviele Personen dieser hat) darf sich nur mit einer weiteren Person treffen. Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr werden nicht mitgerechnet. UPDATE: Diese Regelung gilt nicht nur in der Öffentlichkeit sondern auch in der eigenen Wohnung oder unter freiem Himmel, z.B. im eigenen Garten. Ausnahme: Trauerfeiern. Hier dürfen bis 30 Personen teilnehmen.
- Von 22 Uhr bis 5 Uhr morgens gilt eine Ausgangssperre. Bis 24 Uhr ist "im Freien stattfindende allein ausgeübte körperlichen Bewegung" (Originalzitat Bundesgesetz) erlaubt.
- Sport: Privat darf Sport nur kontaktlos allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands ausgeübt werden. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres dürfen kontaktlos im Freien allein oder in Gruppen von höchstens fünf Kindern Sport ausüben. TrainerInnen oder Anleitungspersonen müssen einen höchstens 24 Stunden alten negativen Test vorlegen.
- Körpernahe Dienstleistungen dürfen durchgeführt werden, sofern sie medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken dienen.
- Friseurbetriebe und Fußpflegepraxen dürfen öffnen. Für die Wahrnehmung aller körpernahen Dienstleistungen gilt, dass ein höchstens 24 Stunden altes negatives Testergebnis vorgelegt werden muss. Selbsttests sind nicht erlaubt, sondern nur die anerkannten Schnelltests.
- Das Übernachtungsverbot zu touristischen Zwecken bleibt weiter bestehen.
- Museen, Galerien und andere Kultureinrichtungen, die bisher öffnen durften, müssen wieder schließen.
Ladengeschäfte müssen geschlossen werden. Lediglich die Abholung vorbestellter Waren ist zulässig.
- Die Außer-Haus-Lieferung bzw. Abholung von Speisen und Getränken zum Mitnehmen bleibt erlaubt - allerdings nicht zwischen 22 Uhr und 5 Uhr.
- Schule + KiTa:
ab Mittwoch findet nur noch Wechselunterricht statt (welche Regeln für Schulen und Kindertagesstätten tatsächlich gelten wird erst mit der Landkreis-Verfügung klar werden)
UPDATE: Nur noch Grundschulen, Förderschulen und Abschlussklassen dürfen im Wechselunterricht bleiben. Alle anderen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen, außerschulische Einrichtungen der Erwachsenenbildung und ähnliche Einrichtungen gehen in den Distanzunterricht. Der Betrieb von Kindertageseinrichtungen und Horten ist untersagt. Eine Notbetreuung ist in kleinen Gruppen möglich.
Die
aktuelle Allgemeinverfügung des Gesundheitsamts steht unter
www.luechow-dannenberg.de/
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