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Bundesverfassungsgericht: Hartz IV-Sätze müssen überarbeitet werden

Ganze 4,43 Euro täglich reichen nach Vorstellungen der Hartz-IV-Erfinder aus, um sich ausreichend mit Lebensmitteln, Getränken und Tabakwaren zu versorgen. Kinder brauchen angeblich nur 60 - 80 % dieses Satzes. Das Bundesverfassungsgericht entschied heute, dass dies nicht so bleiben darf und schrieb den Gesetzgebern ins Aufgabenbuch, bis zum Ende des Jahres für eine "an der Realität" orientierte Neuregelung zu sorgen. [weiter...]

  9. Feb 2010 von Angelika Blank