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Staatsanwaltschaft: Schottern ist Straftat
Mit strafrechtlichen Konsequenzen müssen all jene rechnen, die den Aufruf zur Aktion „Castor schottern“ mit unterzeichnet haben. Das geht aus einer am Freitagmorgen herausgegebenen Mitteilung der Staatsanwaltschaft Lüneburg hervor. Sie ermittelt wegen „öffentlicher Aufforderung zu Straftaten“. [weiter...]15. Okt 2010 von Hagen Jung