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Gesetzesänderung: Auffällige Wölfe dürfen gejagt werden - aber keine grundsätzliche Aufnahme ins Jagdrecht

Vergangene Woche hatte der Bundesrat der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes zugestimmt. Wölfe, die im Verdacht stehen, Nutztiere gerissen zu haben, dürfen nun gejagt werden dürfen. Eine grundsätzliche Aufnahme ins Jagdrecht wurde jedoch abgelehnt.

Vergangene Woche stimmte der  Bundesrat einer Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes zu. Danach ist künftig das Füttern von Wölfen verboten. Außerdem erlaubt das Gesetz, Wölfe zu jagen, wenn sie im Verdacht stehen, Schafe oder andere Nutztiere gerissen zu haben.

Grundsätzlich bleibt der Schutzstatus des Wolfs aber auch nach der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes erhalten - die Wildtiere wurden nicht grundsätzlich ins Jagdrecht aufgenommen. Das hätte auch keine deutsche Regierung alleine beschließen können, denn Wölfe sind durch verschiedene internationale Verträge geschützt. Und auch europäisches Recht schützt Wölfe über Anhang zur Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Deutschland hat Sorge dafür zu tragen, dass Wölfe langfristig einen "lebensfähigen Bestand" aufbauen können.  Wer es genauer wissen will, kann sich auf den NABU-Internetseiten informieren.

Die NABU-Petition "Hände weg vom Wolf", die über 45 000 Menschen unterschrieben haben, trug wohl Einiges dazu, dass die grundsätzliche Aufnahme in das Jagdrecht nicht im Gesetz verankert wurde. Und: Bevor die Genehmigung zum Abschuss gegeben wird, muss nachgewiesen werden, dass vor den Wolfsrissen eine "zumutbare" Herdenschutzmaßnahme vorhanden war.

Lies: "Nicht jeder Wolf darf alles"

Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies zeigt sich erleichtert, dass das neue Bundesnaturschutzgesetz der Bundesregierung auch den Bundesrat passiert hat. „Damit kommen wir unserem Ziel näher, mit einem nationalen Wolfs-Managementplan Kriterien und Methoden zu entwickeln, mit der die Zahl der Tiere in Niedersachsen reguliert werden kann", betont Lies, der sich nachdrücklich dazu bekennt, „den Wolf als Art zu erhalten und die Akzeptanz für den Wolf bei den Bürgern trotz aller Nutztierrisse dauerhaft zu sichern".

Mit dem übergeordneten Ziel, lebensfähige Wolfspopulationen zu erhalten, sei zugleich die Frage verbunden, „ob man nicht bereits heute über ein Zonenmanagement nachdenken muss", ergänzte der Umweltminister. Heißt: womöglich wird den Wölfen nur noch gestattet, sich in bestimmten "Zonen" aufzuhalten.

Auch der Naturschutzbund Deutschland (NABU) zeigt sich zufrieden, dass die eigenen Kritikpunkte im Gesetzesentwurf aufgenommen wurden - auch wenn er die Änderung des Gesetzes für überflüssig hält. „Langsam aber sicher reift die Einsicht, dass Herdenschutz der Dreh- und Angelpunkt für die Koexistenz von Wölfen, Menschen und Weidetieren ist. Jagd oder präventiver Abschuss gehören nicht dazu“, so NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger. "Was genau als zumutbare Herdenschutzmaßnahmen in welcher Situation gilt, ist aber immer noch nicht geklärt."

Bild von Andrea Bohl auf Pixabay




2020-02-17 ; von asb/pm (text),
in Lüchow-Dannenberg, Deutschland

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