Thema: patentrecht

Europäisches Patentamt: Brokkoli und Tomaten bleiben frei

Immer wieder versuchen Konzerne, sich Patente auf natürliche Lebensmittel zu verschaffen, ob nun Neemfrüchte oder sogar Wasser. Zumindest inTeilen hat das Europäische Patentamt nun diesen Ansinnen einen Riegel vorgeschoben: Patente auf "im Wesentlichen biologische Züchtungsverfahren" sind grundsätzlich nicht patentierbar, so entschied nun das EPA, lediglich technische Züchtungen können geschützt werden.

Bereits vor acht Jahren hatte sich das britische Unternehmen Plant Bioscience das sogenannte "Brokkoli"-Patent gesichert. Nach dem Willen des Saatgut-Konzern sollte es auch auch für Samen und ausgewachsene Pflanzen einer speziellen Brokkolisorte gelten, die besonders viele Glucosinolate enthält. Ebenso wollte sich das israelische Landwirtschaftsministerium ein Patent für eine wasserarme Tomatenart sichern lassen.

Was den Teil der "biologischen Züchtungsverfahren angeht", so können diese Patente nicht aufrecht erhalten werden. Mit der aktuellen Entscheidung des EPA bleibt allerdings offen, ob neu geschaffene Brokkoli- oder Tomatenarten weiterhin patentiert werden dürfen. Darüber haben demnächst untergeordnete Kammern des EPA zu entscheiden.

Bundesagrarministerin Ilse Aigner (CSU) begrüßte die Vorentscheidung. "Konventionelle Züchtungsverfahren müssen eindeutig von der Patentierung ausgeschlossen sein", teilte Aigner am Donnerstag in Berlin mit. "Wir dürfen nicht zulassen, dass es zu einer kommerziellen Privatisierung unseres Naturerbes durch die Hintertür kommt."

Leben ist nicht patentierbar - AbL fordert klares Verbot

"Die Versuche von multinationalen Konzernen und Forschern, die vollständige Kontrolle über die Lebensmittelerzeugung vom Acker und Stall des Bauern bis zum Teller des Verbrauchers mit Hilfe von Patenten zu erlangen, hat mit der aktuellen Entscheidung des Europäischen Patentamtes (EPA) einen großen Dämpfer erhalten", so Georg Janßen, Bundesgeschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) e.V. Das technische Verfahren zur  konventionellen Züchtung von Brokkoli ist nach EU-Patentrichtlinie nicht patentierbar, das hat nun auch das EPA erkannt.

Deshalb müssen nun die Patentansprüche auf das Züchtungsverfahren zurückgewiesen werden. Dies ist ein wichtiger Teilerfolg für Bäuerinnen und Bauern, VerbraucherInnen und für das Bündnis "no patents on seeds", die seit Jahren unermüdlich und mit großer inhaltlicher Hintergrundarbeit die Patentierungsoffensive auf Pflanzen und Tiere immer mehr ins öffentliche Bewusstsein rückt."

Janßen erklärte weiter: "Offen lässt das EPA in seiner aktuellen Entscheidung aber, ob nicht doch die Brokkoli-Pflanzen, das Saatgut und die essbaren Teile des Brokkoli patentiert bleiben. Die AbL fordert das EPA auf, konsequent zu sein und auch diese Patentansprüche klar zurück zu weisen.

Denn Leben gehört sich selbst und darf nicht patentiert werden. Jetzt ist die Bundesregierung gefordert: Sie muss - wie im Koalitionsvertrag vereinbart - den vielen guten Worten Taten folgen lassen und eindeutig die Patentierung von Pflanzen und Tieren, von Züchtungsverfahren, Saatgut und Nachkommen sowie daraus hergestellte Lebensmittel gesetzlich verbieten.

Hierzu muss entsprechend das europäische und das deutsche Patentgesetz so geändert werden, dass Patente auf Pflanzen und Tiere - sei es konventionell oder gentechnisch veränderte Pflanzen oder Tiere - erst gar nicht erteilt werden dürfen," fordert Janßen. "Die Auseinandersetzung um Patente auf Leben ist noch längst nicht beendet und wir werden uns nicht auf diesem Teilerfolg ausruhen. Denn wir lehnen es konsequent ab, dass große Konzerne Monopolansprüche auf das Leben erheben!"

Foto: geschnittene Tomaten / wikimedia commons




2010-12-10 ; von asb (autor),

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