Thema: heimatkunde

Fundstücke: Flüchtlingshilfe 1946

1946 hatte es 1,8 Millionen Flüchtlinge nach Niedersachsen verschlagen. Wie die damalige Landesregierung Hilfe organisierte, zeigt ein "Meldezettel", der sich in Unterlagen des Höhbeckmuseums in Vietze fand.

Über 700 000 Wohnungen fehlten im Land, die einheimische Bevölkerung lebte in kargen Verhältnissen - und trotzdem musste das Land beinahe zwei Millionen Flüchtlinge, Ausgebombte und "Verdrängte" aufnehmen.

Um die Hilfe zu organisieren, wurden im ganzen Land sogenannte Meldezettel verteilt, auf denen die Einwohner aufzulisten hatten, was sie abgeben konnten/wollten. Über die Lebensmittelmarken-Ausgabestellen wurden die Gegenstände dann gesammelt und umverteilt.

Hier der Originaltext auf der Rückseite des in Vietze entdeckten Meldezettels:

"Ablieferung von Hausrat

Zu der vom Herrn Oberpräsidenten der Provinz Hannover mit Zustimmung der Militärregierung erlassenen Verordnung vom 16. Januar 1946 gebe ich folgendes bekannt:

Unter uns leben viele Tausende von Bombengeschädigten, Flüchtlingen, Verdrängten und von dem nationalsozialistischen System Verfolgte, die ohne ihr Verschulden alles verloren haben, was zur Führung eines bescheidenen Hausstandes unumgänglich notwendig ist. Ihnen die dafür erforderlichen Gegenstäsnde zu beschaffen, ist menschliche und christliche Pflicht aller, die noch über mehr verfügen. Von diesen wird erwartet, daß sie aus ihrem Haushalt alles das abgeben, was sie entbehren können.

Die Ablieferung wird besonders von den Personen erwartet, die als Stützen des national-sozialistischen Systems anzusehen sind und die während der NS-Herrschaft besondere wirtschaftliche Vorteile genossen haben.

Es ist selbstverständlich, dass die abzuliefernden Sachen sauber, brauchbar und für den Haushalt praktisch verwendbar sein müssen. Es darf sich also nicht um "Ladenhüter" handeln, die bei dieser Gelegenheit "abgestoßen" werden sollen.

Wie sich aus der Verordnung des Herrn Oberpräsidenten ergibt, handelt es sich zunächst um eine freiwillige Sammlung. Es wird als damit gerechnet, daß der besser ausgerüstete Teil der Bevölkerung die nötige Einsicht für die Not der Ärmsten aufbringt und daß keine Zwangsmaßnahmen erforderlich werden, die die Verordnung für den Fall vorsieht, daß die für jede Gemeinde festgesetzte Mindestmenge nicht erreicht werden sollte.

Um so bald wie möglich einen Überblick über die Mengen zu haben, die in den einzelnen Gemeinden abgeliefert werden, erhält jeder Haushalt ein Meldeblatt, das vom Haushaltsvorstand auszufüllen und vor der nächstren Lebensmittelkartenausgabe der zuständigen Ausgabestelle für Lebensmittelkarten zurückzugeben ist.

Wer glaubt, sich nicht an der Abgabe beteiligen zu können, hat dieses an der dafür vorgesehenen Stelle des Meldeblattes mit kurzer Angabe des Grundes zu vermerken*. Die abzugebrenden Gegenstände werden, falls die Spender nicht auf eine Entschädigung verzichten, bezahlt.

Abzuliefern in den Sammelstellen ist nur der kleinere Hausrat (unter Ziffer 3, 4 und 5 umseitig). Möbel und sonstige größere oder schwer transportable Gegenstände bleiben in der Wohnung des Ablieferers stehen. Sie werden von dort unmittelbar durch den Bezugsberechtigten abgeholt.

Der kleinere Hausrat ist innerhalb der ersten 2 Wochen der neuen Lebensmittelverteilungs-Periode in der zuständigen Sammelstelle gegen Empfangsbescheinigung abzuliefern. Während dieser Zeit sind in den Städten die Sammelstellen auch Sonnabends und Sonntags geöffnet. Die in der Wohnung stehenbleibenden größeren Gegenstände werden an Ort und Stelle von Schätzern der Sammelstelle geschätzt und gezeichnet. Diese Gegenstände werden von den Bezugsberechtigten auf Grund eines Berechtigungsscheines des Wirtschaftamts abgeholt.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die festgesetzte Ablieferungsmenge erreicht werden muß, damit die Zwangsabgabe, bei der die abzuliefernden Mengen auf Grund von Feststellungen in den Wohnungen festgesetzt werden, vermieden werden kann. Bei Durchführung einer Zwangsabgabe können die freiwillig abgegebenenen Gegenstände angerechnet werden.

Der Landesbeauftragte
für die Hausratssammlung in der Provinz Hannover"

*auf dem in Vietze gefundenen Meldezettel hatte der Haushaltsvorstand (der Vietzer Heimatmaler Adolf Schlawing) vermerkt: "Ich kann nichts abliefern, weil mein Gesamtvermögen von der Militär-Regierung beschlagnahmt worden ist. Die genannten Gegenstände sind Flüchtlingen leihweise zur Verfügung gestellt worden."

Aus den Unterlagen ergibt sich nicht, ob die freiwilligen Abgaben damals ausreichten, um eine Zwangsabgabe zu vermeiden.

Quelle: Höhbeckmuseum Vietze




Fotos

2016-10-03 ; von Angelika Blank (autor),
in Hauptstraße 1, 29478 Höhbeck, Deutschland

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