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Wilderer gestellt: ohne Jagdschein auf die Pirsch

Das große "Halali" wird ein 55-jähriger aus dem Landkreis Uelzen wohl so schnell nicht mehr blasen können: Obwohl ihm bereits im Jahre 2005 der Jagdschein abgenommen worden war, wurde er nun im Jagdbereich Prezelle beim Wildern erwischt. Nun droht ihm ein Strafverfahren wegen Jagdwilderei.

Bereits Anfang Mai 2012 wurde der Grünrock von der Polizei mit geladener großkalibriger Repetierbüchse von einer Jagdkanzel "seines" Revieres geholt. Einen Jagdschein konnte der Wildschütz aus dem Landkreis Uelzen nicht vorweisen. Darüber hinaus gehörte ihm die mitgeführte Waffe nicht.

Bereits im Herbst 2011 erhielten die Kriminalermittler der Polizei Lüchow über die Jagdbehörde des Landkreises Uelzen Kenntnis von einem vermeintlichen Wilderer. Umfangreiche Ermittlungen und weitere Hinweise erhärteten schließlich den Verdacht unmittelbar vor Beginn des neuen Jagdjahres 2012/13, im März 2012. Der aus dem Landkreis Uelzen stammende Verdächtige, 55 Jahre alt, war bereits seit 2005 nicht mehr in Besitz eines gültigen Jagdscheines. Auch seine Waffen hatte er damals abgeben müssen.

Nunmehr tauchte der Mann ohne gültigen Jagdschein in dem Jagdrevier im Ostkreis und von einem Jagdpächter aus dem Raum Vechta gepachteten Revier auf, um seiner Passion nachzugehen. Der Jäger aus dem westlichen Niedersachsen hatte gleich zwei Reviere eines geteilten gemeinschaftlichen Jagdbezirkes für eine ansehnliche Summe gepachtet. Der Jagdpächter hatte es offenbar versäumt, seiner Pflicht nachzugehen, sich die erforderlichen gültigen Papiere vorlegen zu lassen, denn für einen der Revierbereiche war nun der 55jährige  aus dem Landkreis Uelzen zuständig. Sich anbahnende Unzulänglichkeiten mit Ablauf des Jagdjahres 2011 brachten den Namen des Uelzeners ins Gespräch und schließlich auf den Tisch der ermittelnden Beamten des Lüchower Kriminalermittlungsdienstes.

Am Abend des 1. Mai 2012 begaben sich Polizeibeamte dann selbst auf die Pirsch. Die Jagd nach dem wildernden Grünrock konnte mit einem 'Waidmannsheil' beendet werden. Der Wildschütz wurde während des Ansitzes auf einer Kanzel mit schussbereiter Waffe angetroffen. Der 55-jährige zeigte sich überrascht, als die Polizei ihn vom Hochsitz "auf den Boden der Tatsachen" runter holte. Doch erwartungsgemäß konnte er eben keinen Jagdschein und auch keine Waffenbesitzkarte vorweisen.

In dem unweit des Hochsitzes abgestellten Geländefahrzeug des Wilderers wurde zudem jagdliches Zubehör vorgefunden. Neben Jagdmessern in verschiedenen Ausführungen wurden Nachtzielgeräte, die für das Verwenden an Schusswaffen geeignet, jedoch für die Nachtjagd verboten sind, aufgefunden. Dazu wurde noch großkalibrige Munition für weitere Jagdwaffen einbehalten, wofür seitens des Wildschützen ebenfalls keine Erlaubnis vorlag. Munition und unerlaubte Gegenstände wurden von der Polizei beschlagnahmt.

Die mitgeführte Waffe ist zudem Bestandteil eines gesondert eingeleiteten Strafverfahrens wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz. In diesem Verfahren muss sich ein 35jähriger Mann aus dem Kreis Uelzen verantworten, der die in seiner Waffenbesitzkarte eingetragene Repetierbüchse an den 55jährigen als Nichtberechtigten überlassen hatte.

Wilderer lud Gäste zur Jagd ein

Dem nicht genug - hatte der 55jährige für den Abendansitz am 1. Mai noch zwei Jagdgäste in dem Revier angesetzt, welche ebenfalls von den Polizeibeamten angetroffen wurde. Der 44jährige Jagdgast aus dem Raum Gifhorn hatte sich den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend verhalten und konnte die erforderlichen Erlaubnispapiere vorlegen. Der zweite Mitjäger hingegen, 61 Jahre aus dem Kreis Uelzen, konnte sich nicht legitimieren. Eine Waffenbesitzkarte oder gleichwertige Erlaubnispapiere hatte der Jagdgast zu Hause gelassen. Auch seine Waffe blieb bis zur Vorlage der Papiere in den Händen der Polizei.

Die Polizei leitete Ermittlungsverfahren wegen Jagdwilderei, Verstoß gegen das Waffengesetz und Verstoß gegen das Jagdgesetz ein. Die weiteren Ermittlungen dauern an.

Die Polizei nimmt diesen Sachverhalt zum Anlass, darauf hinzuweisen, dass berechtigte Personen ausnahmslos die Erlaubnispapiere und deren Gültigkeit von dritten Personen vor Ausübung der Jagd und beim Überlassen von Waffen zu überprüfen haben. Verstöße werden strafrechtlich verfolgt und ziehen zumindest eine Überprüfung der Zuverlässigkeit nach dem Waffengesetz nach sich.

Foto: Polizei Lüneburg ... diese großkalibrige Repetierbüchse stellte die Polizei bei dem Wilderer sicher




2012-06-22 ; von asb / pm (autor),
in Uelzen, Deutschland

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