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Landtag: Wolf kommt nicht ins Jagdrecht

Auch die CDU stimmte am Mittwoch gegen den FDP-Antrag, den Wolf mit ins Jagdrecht aufzunehmen. Somit gehören Wölfe weiterhin in Niedersachsen nicht zu den jagdbaren Wildtieren.

In der Landtagssitzung am Mitwoch beschäftigten sich die Abgeordneten mit der Forderung der FDP, den Wolf ins niedersächsische Jagdrecht aufzunehmen. Der entsprechende Gesetzentwurf, der vorsah, den Wolf neben etlichen eingewanderten Tierarten wie Waschbär, Nutria und Marderhund in die Reihe der in Niedersachsen zusätzlich zum Bundesrecht jagdbaren Tierarten aufzunehmen, wurde mit einer breiten Mehrheit von SPD, Grünen und auch CDU abgelehnt.

Die grüne Landtagsabgeordnete Miriam Staudte, Berichterstatterin für den Beratungsprozess zum vorliegenden Gesetzentwurf, stellte klar: „Auch bei einer Aufnahme ins Jagdrecht dürfte der Wolf, da er eine nach EU-Recht streng geschützte Art ist, nicht bejagt werden. Der Erhaltungszustand der Gesamtpopulation in Deutschland und Westpolen ist bisher nicht gesichert, daher wird der Wolf bis auf Weiteres diesen europäischen Schutzstatus behalten und das ist auch richtig so."

Nach Staudtes Information hatten weder der Vorsitzende der Landesjägerschaft, der CDU-Abgeordnete Helmut Dammann-Tamke, der sich laut Medienberichten auf der jüngsten Kreismitgliederversammlung der Jägerschaft in Lüchow-Dannenberg gegen den Wolf stark gemacht hatte, noch die Landtagsabgeordnete Karin Bertholdes-Sandrock (CDU) für die Aufnahme ins Jagdrecht gestimmt.

In einer Landtagsanhörung hatten sich weder Landesjägerschaft, noch Landvolk oder die Schafzüchter für eine Aufnahme ins Jagdrecht ausgesprochen. Staudte: "Mit der Verankerung im Jagdrecht wäre auch die Pflicht für die Jäger zur Hege verbunden. Ebenso müsste diskutiert werden, die Präventionsmaßnahmen und die Billigkeitsleistungen aus der Jagdabgabe zu finanzieren. Die FDP hatte ihren Vorstoss vermutlich nicht zu Ende gedacht."

Statt der populistischen Forderung zum Jagdrecht müssen nach Ansicht der Grünen-Politikerin echte Lösungen im Umgang mit dem Wolf gefunden werden. So müsse unter anderem der Herdenschutz weiter ausgebaut und entbürokratisiert werden. Im Übrigen gebe § 45 des Bundesnaturschutzgesetzes schon jetzt die rechtliche Grundlage, einen Wolf, der ein problematisches Verhalten erlernt hat, der Natur zu entnehmen - sofern zuvor Vergrämungsversuche nicht zum Erfolg geführt hatten.

Foto / Angelika Blank: Lappzäune sind ein kurzfristiges Mittel, Wölfe vom Eindringen in ein Schafsgehege abzuhalten. Mitte März hatte die Wolfs AG Wendland einen derartigen Schutzzaun an die Landesforsten übergeben (hier! gehts zum wnet-Artikel dazu)





2016-04-14 ; von asb (autor), pm (autor),
in Hannover, Deutschland

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