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Umweltministerium setzt Wolfstötung bis zum Gerichtsentscheid aus

Die Ausnahmegenehmigung zum Abschuss des Wolfs "GW 717m" aus dem Rodewalder Rudel ist zwar erteilt, aber Umweltminister Olaf Lies will die Entscheidung des Verwaltungsgericht über einen Eilantrag abwarten.

Bereits vergangene Woche hatte das Niedersächsische Umweltministerium eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Tötung des Rüden GW 717m des Rodewalder Rudels erlassen. Da das Verwaltungsgericht Oldenburg aber noch über einen Eilantrag zu entscheiden hat, wurde die Tötung zunächst ausgesetzt.

Dem Wolfsrüden "GW 717m" werden in der Begründung diverse Risse von Rindern, Kälbern und auch Ponys zu Last gelegt. Seit dem Frühjahr 2018 sei es im Territorium des Rodewalder Rudels im Landkreis Nienburg vermehrt zu Übergriffen von Wölfen auf Nutztiere gekommen, so das Ministerium. Dabei hätten die Wölfe nicht nur kleinere Nutztiere wie Schafe erbeutet, sondern darüber hinaus Rinderherden angegriffen und dabei Rinder sowie Kälber gerissen.

Mehrfach durch Genanalyse identifiziert wurde dabei der Leitrüde "GW 717m". "Erwachsene Rinder im Herdenverband können sich selber und ihre Kälber gegenüber Wölfen grundsätzlich verteidigen, so dass Rinderrisse durch Wölfe die Ausnahme sindm," heißt es in einer Ministeriumsmitteilung. "Der Rüde GW 717m hat das Angreifen auf zum Selbstschutz befähigte Rinderherden aber gelernt und mehrfach Rinder gerissen."

Wir die aufschiebende Wirkung angeordnet?

Minister Olaf Lies sagt dazu: „Es ist davon auszugehen, dass der Rüde dieses Verhalten auch an seine Nachkommen weitergibt. Um das zu verhindern und den erwartbaren Schaden für die Weidewirtschaft abzuwenden, ist es notwendig den Rüden des Rodewalder Rudels zu töten. Dafür habe ich die Ausnahmegenehmigung auf den Weg gebracht."

Da das Ministerium gleichzeitig die sofortige Vollziehung angeordnet hat, hat ein Widerspruch oder eine Klage eigentlich keine aufschiebende Wirkung. Lies will aber abwarten, wie das Verwaltungsgericht über die vorliegenden Eilanträge entscheidet - auch darüber, ob die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs anzuordnen ist. Lies will dem Gericht die "Gelegenheit geben, über den Antrag zu entscheiden".

Die Eilanträge eingereicht hatte u. a. der "Freundeskreis freilebender Wölfe" - eine seit Januar 2018 vom Bundesamt für Naturschutz anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung. Nur durch die Anerkennung besitzt der Freundeskreis Mitwirkungs- und Klagerechte. Ansonsten wäre der Eilantrag bereits wegen Unzulässigkeit zurückgewiesen worden. Vom Verwaltungsgericht Oldenburg war laut Medienberichten lediglich zu hören, dass es "kurzfristig" entscheiden werde - womöglich am Mittwoch.

Foto | Symbolfoto.




2019-02-11 ; von asb/pm (text),
in 31582 Nienburg/Weser, Deutschland

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