Unter den Nutztierhaltern herrscht schon lange Unzufriedenheit mit der Abwicklung von Förderanträgen zur Wolfsabwehr: zu lange, zu bürokratisch sind nur einige der Kritikpunkte. Ab nächstem Jahr soll es die Landwirtschaftskammer besser machen.
Bisher war der NWLKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz für die Abwicklung von Förderanträgen zu Wolfsabwehrmaßnahmen zuständig. Die Landwirtschaftskammer lieferte dem NWLKN die fachliche Einschätzung.
Nun soll die gesamte Bearbeitung der Anträge in einer Hand liegen. Die Landesregierung hat diese Woche einen entsprechenden Gesetzesentwurf freigegebe, zu dem jetzt die Verbände Stellung nehmen können.
"Die
Übertragung dieser Aufgabe hat das Ziel, die Bearbeitung der Anträge unter
anderem für wolfsabweisende Zäune und die Entschädigungen nach Wolfsrissen
künftig effizienter und für die Antragsteller noch einfacher zu gestalten," so die Begründung der Landesregierung laut einer Mitteilung .
Nach Abschluss der Verbandsbeteiligung
geht die Novelle erneut ins Kabinett. Sie soll zum 1. Januar 2020 in Kraft
treten.
Foto | Angelika Blank: Auch um das Wildgatter in Gartow wurde im Jahre 2017 ein Wolfsabwehrzaun errichtet. Er dient einerseits dem Schutz der Tiere aber auch als Modell für Alle, die Wolfsabwehrmaßnahmen vornehmen wollen.