Auf einer Sondersitzung beschäftigte sich der Kreistag des Landkreises Lüchow-Dannenberg am Mittwoch ausschließlich mit dem geplanten Endlagersuchgesetz und der Vorläufigen Sicherheitsanalyse für Gorleben. Mit seinem Beschluss fordert das Gremium eine Endlagersuche ohne Gorleben und den sofortigen Stopp der Vorläufigen Sicherheitsanalyse für Gorleben.
Mit der Stimmmehrheit der Gruppe X (Grüne, Soli, UWG, FDP, SPD) beschloss der Kreistag, dass der Gesetzgeber aufgefordert wird, Gorleben aus dem Verfahren eines zukünftigen Endlagersuchgesetzes auszuschließen, da dieser Standort definitiv nicht auf der Grundlage eines wissenschaftlichen Auswahlverfahrens, sondern aus politischen Gründen benannt wurde.
Der Kreistag des Landkreises Lüchow-Dannenberg fordert deshalb die Aufgabe des Projektes Gorleben. Er kritisiert scharf Verlängerungen des völlig veralteten Hauptbetriebsplans, da tatsächliche und rechtliche Änderungen keine Berücksichtigung gefunden haben.
Darüber hinaus fordert das Gremium, dass einem Gesetzgebungsverfahren für ein Endlagersuchgesetz eine öffentliche Atommülldebatte mit einem angemessenen und ausreichenden Zeitrahmen vorzuschalten ist. Eine weitreichende Öffentlichkeitsbeteiligung soll bereits bei der Erarbeitung des Gesetzes umgesetzt werden.
Des weiteren fordert der Kreistag, dass ein Endlagersuch-Gesetz mindestens folgenden Anforderungen standhält:
a) Planfeststellungsverfahren mit der Möglichkeit einer verwaltungsrechtlichen Überprüfung.
b) Feststellung grundlegender Parameter und Kriterien - Ein Endlagersuchgesetz kann erst verabschiedet werden, wenn die wesentlichen Fragen zur Endlagerung (Rückholbarkeit, Bergbarkeit, Behälter- oder Behälterlose Lagerung, geologische Mehrfachbarrieren, usw.), sowie die maßgeblichen Eignungskriterien öffentlich diskutiert und beantwortet sind. Grundlage einer Suche können nicht die "Sicherheitsanforderungen" von 2010 sein.
c.) Bestmöglicher Standort - Der Kreistag definiert den Begriff „bestmöglich“ als geologisches Kriterium, um eindeutig auszuschließen, dass vorhandene Anlagen oder andere infrastrukturelle Gegebenheiten einbezogenen werden und letztlich in einer gewichteten Auswahlmatrix den Ausschlag geben.
d.) Bezug auf das Atomrecht - Im bisher vorliegenden Gesetzentwurf wird nicht mehr auf das jeweilige Atomrecht Bezug genommen. Somit ist unklar, auf welcher Rechtsgrundlage der Entwurf steht. Diese muss eindeutig sein.
e.) Zuständigkeit der Länder - Der Kreistag fordert die Länder auf, ihre Zuständigkeit zu wahren,.
f.) Keine Zuständigkeit für „vorbelastete“ Institutionen und Personen - Die Zuständigkeit für eine neue Standortsuche darf nicht auf Institutionen und Personen übertragen werden, die für das Desaster der Asse und den bisherigen Verlauf der Gorleben-Festlegung und -“erkundung“ mit verantwortlich sind,
g) Keine Privatisierungen bzw. Übertragung von Aufgaben in Bezug auf die Endlagerung auf private Dritte.
h) Die Einrichtung eines weisungsungebundenen Endlagerinstituts ist nicht zielführend, da Aufgaben, Entscheidungskompetenzen und beteiligte Personen eine Ausrichtung festlegen, die dann nicht mehr zu lenken ist.
i) Die „Berücksichtigung privater und öffentlicher Interessen" muss klar definiert werden und darf bereits öffentlich oder privatrechtlich getätigte Investitionen nicht zum positiven Auswahlkriterium machen.
j) Der Öffentlichkeit und potentiell betroffenen Regionen sind erheblich weiterreichende Beteiligungsrechte zuzugestehen, mindestens in dem Maße, wie sie der Arbeitskreis Endlager seinerzeit formuliert hatte. Ausgewählten Regionen ist an definierten Stellen ein Veto-Recht einzuräumen.
5) Der Kreistag lehnt die Erstellung einer Vorläufigen Sicherheitsanalyse Gorleben (VSG) ab.
Foto: Besetzung Förderturm des Erkundungsbergwerks im Dezember 2011