Thema: elbbrücke

Elbbrücke - nichts zuzuzahlen?

Wie berichtet, stellte Landrat Jürgen Schulz letzte Woche dem Lüchow-Dannenberger Kreistag vor, wie die vom Land geforderte Mitfinanzierung der Neu Darchauer Elbbrücke in Höhe 700 000 Euro organisiert werden könnte, nämlich aus den sogenannten "regionalisierten Teilbudgets" der Ziel-1-Fördermittel, die der Region grundsätzlich in Millionenhöhe zustehen.

Die LINKE befürchtet nun, dass dieses Geld geplanten infrastrukturellen Maßnahmen wie einem Ausbau des Elberadweges oder anderer wichtiger Strukturmaßnahmen verloren geht. Und Elke Mundhenk der KreisGRÜNEN macht sich Sorgen, dass die eh schon beschränkte Förderung von mittelständischen Unternehmen aus der Region noch weiter reduziert werden müsste.

Landrat Jürgen Schulz sieht diese Probleme jedoch nicht: "Die Mittel für die Unternehmensförderung werden durch die womögliche Mitfinanzierung der Elbbrücke nicht reduziert. Wir reden hier lediglich über Budgets aus dem Topf für infrastrukturelle Maßnahmen". Insofern stimmt er der Kritik von Kurt Herzog (Linke) schon zu, dass es womöglich einen Interessenskonflikt zwischen dem - zum Beispiel - gewünschten Ausbau des Elberadweges und der Finanzierung der Elbbrücke geben könnte.

Aber - so Schulz weiter: "Alles was wir im Bereich infrastrukturelle Maßnahmen planen, muss vom Land und allen Gemeinden der Region mitfinanziert werden. Also müssen die entsprechenden Gremien vorab entscheiden, welche Projekte sie finanzieren wollen und welche nicht." Mitfinanziert - das heisst nach den Spielregeln der Ziel-1-Mittelvergabe, dass grundsätzlich 25 % der Kosten vom Träger zu tragen sind. Im Falle des Anteils von Lüchow-Dannenberg würde das bedeuten, dass (eigentlich) 25 % von 700 000 Euro, also 175 000 Euro von Land, Landkreis und Kommunen zu tragen wären. "Aber auch hier muss noch weiter verhandelt werden, im Moment gibt es da keine Klarheit", so Landrat Schulz.

Die Vereinbarung, die in Hannover in Sachen Elbbrücke letztens getroffen worden sei, sei lediglich ein Kompromissvorschlag, der jetzt in allen beteiligten Gremien geprüft, abgestimmt und bewilligt werden müsse. "Ich bin dort in meiner Funktion als Landrat eingeladen gewesen und habe keinerlei Beschlüssen zugestimmt", wehrt Schulz die Kritik der LINKEN ab, er habe sich nicht an Kreistagsbeschlüsse gehalten.

Wie steht es aber mit den Unterhaltungskosten der Elbbrücke? Muss sich hier Lüchow-Dannenberg an den Kosten beteiligen? Elke Mundhenk von den Kreisgrünen befürchtet, dass auf den Landkreis rund 500 000 Folgekosten pro Jahr zukommen. "Auch hier muss zunächst eine Vereinbarung formuliert werden, die genau festschreibt, wer welche Anteile an den Unterhaltungskosten zu tragen hat", so Schulz. Der Landrat geht allerdings davon aus, dass der Landkreis Lüneburg weiterhin Bauträger bleibt und als solcher auch die Unterhaltungskosten zu tragen hat. Im übrigen seien 500 000 Euro seiner Meinung nach viel zu hoch gegriffen: "Der Referatsleiter für Strassenbau im Ministerium, Herr Saburowski, hat uns vorgerechnet, dass die Unterhaltung der Dömitzer Elbbrücke jährlich 183 000 Euro kostet. Bei der Neu Darchauer Brücke, die ja viel kleiner ist, gehe ich von weniger Kosten aus".

Offen bleibt auch noch, ob die Ziel-1-Mittel überhaupt als Mitfinanzierung der Gesamtkosten eingesetzt werden können, denn das Budget für den Brückenbau setzt sich aus Bundes-, Landes-, und Kommunalgeldern zusammen. Da ist unklar, ob es rechtlich überhaupt zulässig ist, die verschiedenen Herkunftstöpfe in der vorgesehenen Weise miteinander zu kombinieren.

Es sind also noch einige Verhandlungen zu führen und diverse Fragen zu klären, bis im Dezember der Kreistag über ein Pro oder Contra in Sachen Elbbrücke entscheiden kann.

Foto: Andreas Conradt

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2008-10-08 ; von Angelika Blank (autor),

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