Thema: wahlkampf2021

Abgehängt: CDU-Wahlkampfplakat mit Feuerwehrleuten

Kürzlich musste die CDU Gartow Wahlkampfplakate abhängen, auf denen sich Feuerwehrleute als CDU-Kandidaten mit einem entsprechenden Wahlslogan präsentierten. Ein klarer Verstoß gegen das Beamtenrecht.

Feuerwehrleute, die sich auf einem Wahlkampfplakat in Uniform   als Kandidaten der CDU  für einen Sitz im Gartower Rat bewerben - da spielte Kreisbrandmeister Claus Bauck nicht mit. Er hatte nach seinem Urlaub von der Wahlkampfkampagne erfahren und persönlich bei der Samtgemeindeverwaltung vorgesprochen und die Abhängung der Plakate eingefordert. Zuvor hatte es schon Proteste aus der Bevölkerung über die Verknüpfung von Feuerwehramt und Wahlkampfaussagen gegeben.

Mindestens einer der auf dem Plakat Porträtierten ist als Ortsbrandmeister Ehrenbeamter. Diese haben die gleichen Vorschriften des Beamtenrechts zu beachten wie Berufsbeamte. Im Gesetz heißt es dazu: "... haben bei politischer Betätigung diejenige Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren, die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Allgemeinheit und aus der Rücksicht auf die Pflichten ihres Amtes ergeben."

Der Ortsbrandmeister war für eine Stellungnahme bisher nicht zu erreichen.  

Übrigens: Im Jahre 2014 hatte sich damalige CDU-Landtagsabgeordnete Karin Bertholdes-Sandrock darüber beschwert, dass ein Landesbeamter (Schuldirektor) unter Nennung seiner Amtsbezeichnung für einen SPD-Kandidaten (LR Nahrstedt) warb. Die Landesregierung wies ausdrücklich auf die Regelung im Beamtengesetz hin und auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg ( OVG Lüneburg, Urt. v. 26.03.2008 - 10 LC 203/07 ), welches damals entschieden hatte, dass die " Neutralitätspflicht dann überschritten (wird), wenn in amtlicher Eigenschaft Wahlempfehlungen zugunsten einer Partei oder eines Wahlbewerbers abgegeben werden."

Bild von Alexander Vollmer auf Pixabay: Symbolfoto



2021-08-24 ; von Angelika Blank (text),
in 29471 Gartow, Deutschland

wahlkampf2021   feuerwehr  

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