Schweinemast in Klein Heide: Landkreis lehnt Genehmigung ab

In den letzten Jahren war es ruhig geworden um die westlich von Klein Heide geplante Schweinehaltungsanlage. Nun wurde das immissionsschutzrechtliche Verfahren zunächst beendet. Der Landkreis Lüchow-Dannenberg hat die Genehmigung der Anlage versagt.

Anfang 2010 hatte ein Landwirt aus Klein Heide beim Landkreis Lüchow-Dannenberg den immissionschutzrechtlichen Antrag für eine Anlage zum Halten von Schweinen gestellt. Rund 3.000 Mastschweine und fast 600 Sauen sollten hier leben, hinzu kamen 1.900 Ferkelaufzuchtplätze.

Dieses Vorhaben löste erheblichen Widerstand vor Ort aus. Zahlreiche Einwendungen und Kritik wurden laut. „Das war kein einfaches Verfahren“, resümiert Manfred Haacke, Fachdienstleiter des Fachdienstes Bauordnung, Immissionsschutz und Denkmalpflege. Hauptgrund dafür: Die Schweinemastanlage sollte im EU-Vogelschutzgebiet Lucie errichtet werden.

Um Bedenken gegen den Standort auszuräumen, musste der Antragssteller nachweisen, dass die Anlage mit den Vorgaben des Naturschutzes, in diesem Fall des Vogelschutzes, vereinbar ist. Konkret musste belegt werden, dass „ eine erhebliche Beeinträchtigung der wertbestimmenden Vogelarten nicht zu erwarten ist“ und „eine Verträglichkeit des Vorhabens mit den Erhaltungszielen des Vogelschutzgebietes auf der Grundlage des Naturschutzrechtes gegeben ist“.

Wertgebende Vogelarten im Vogelschutzgebiet Lucie sind vorrangig der Ortolan, die Feldlerche, der Neuntöter und die Sperbergrasmücke. Der Ortolan ist bereits vom Aussterben bedroht und wird auf der Roten Liste Niedersachsens geführt. Alle vier Vogelarten finden in dem Gebiet, in dem die Schweinehaltungsanlage errichtet werden soll, ideale Lebensbedingungen. Nährstoffarme Böden, besonnte Waldränder und strukturreiche Hecken bieten Ortolan und Co. die besten Voraussetzungen zum Leben.

Geprüft werden musste nun, wie sich die Stickstoffimmissionen, die durch eine Schweinehaltungsanlage verursacht werden, auf die Umwelt auswirken. Welche Folgen für die Pflanzen hätte ein zusätzlicher Stickstoffeintrag? Wie stickstoffempfindlich sind die in der Umgebung vorhandenen Biotop- und Lebensraumtypen? Welche Bedeutung haben die vorhandenen Pflanzengesellschaften für die im EU-Vogelschutzgebiet wertgebenden Lebensarten? Dies waren nur einige Fragen, die beantwortet werden mussten.

Fazit der Untersuchung und Prüfung: Es ist damit zu rechnen, dass sich die Stickstoffimmissionen auf 92 % der betroffenen Biotope negativ auswirken. Bei diesen Biotopen handelt es sich insbesondere um Feldhecken mit Bäumen und Sträuchern, Alleen, Baumreihen und Einzelbäumen. Alles Pflanzen, die zum elementaren Lebensraum des Ortolans gehören.

„Allein die Möglichkeit, dass die Mastanlage Pflanzen und Vogelarten erheblich beeinträchtigen könnte, genügt“, erklärt Haacke. „Zudem müssen sich die Anlage und die damit verbundenen Immissionen nicht einmal direkt auf die geschützten Arten auswirken. Es reicht schon, wenn mittelbare Auswirkungen erkennbar sind“, so Haacke weiter. Die potenziellen Beeinträchtigungen sind nicht ausgleichbar.

Der Antragsteller hat versucht, nachzuweisen, dass das Schutzziel nicht gefährdet ist. So lag zum Ende des Verfahrens bereits die 7. Fassung des Immissionsschutzgutachtens vor. Alle Gutachten und Nachweise konnten jedoch nicht belegen, dass das EU-Vogelschutzgebiet als Sing-, Brut- und Nahrungshabitat mit wertvollen Feldhecken und Einzelbäumen, nicht gefährdet ist. Ergebnis des gesamten Verfahrens: Die Genehmigung konnte nicht erteilt werden, da die Schweinemastanlage nicht mit nationalem und EU-Naturschutzrecht vereinbar ist.

Das Verfahren hat vielleicht nur ein vorläufiges Ende. Die Versagung kann durch Widerspruch und möglicherweise Klage vor dem Verwaltungsgericht angefochten werden.

Quelle: Landkreis Lüchow-Dannenberg




2014-05-27 ; von pm (autor),
in Klein Heide, 29451 Dannenberg (Elbe), Deutschland

landwirtschaft  

Kommentare

    Sie müssen registriert und angemeldet sein um einen Kommentar schreiben zu können