Thema: corona

Ab Mittwoch gilt "3G" - Zugang nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete

Ab Mittwoch hat zu verschiedenen Einrichtungen nur noch Zugang, wer geimpft oder genesen ist oder einen gültigen Test vorweisen kann. Der Grund: seit fünf Tagen liegt die Inzidenz im Landkreis über 50.

Getestet, geimpft oder genesen: Wer keine dieser Anforderungen nachweislich erfüllt, muss ab Mittwoch, den 8. September 2021 in Lüchow-Dannenberg damit rechnen, dass ihm der Zugang zu bestimmten Bereichen des öffentlichen Lebens verwehrt wird. Denn ab Mittwoch gilt in der Region die „erweiterte 3G-Regel“.

„Das Infektionsgeschehen auf dem Gebiet des Landkreises Lüchow-Dannenberg kann zurzeit nicht mit hinreichender Sicherheit einem bestimmten räumlich abgrenzbaren Bereich zugeordnet werden, sondern verteilt sich auf die landkreisangehörigen Städte und Gemeinden“, heißt es in der Allgemeinverfügung, mit der das Gesundheitsamt Uelzen Lüchow-Dannenberg die Überschreitung der Inzidenz feststellt.

Die Infektionsausbrüche betreffen aktuell sowohl verschiedene Einrichtungen wie Kitas und Alten- und Pflegeheimen, als auch private Haushalte und Arbeitsstätten. „Darüber hinaus tragen aktuell Reiserückkehrer in zunehmenden Maße zu einem deutlichen Anstieg der Inzidenzwerte bei. Abgrenzbare Infektionsherde sind nicht bestimmbar“, heißt es in der Allgemeinverfügung. 

Am Montag, den 6. September 2021 hat die 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen in Lüchow-Dannenberg den fünften Werktag in Folge den maßgeblichen Grenzwert von 50 überschritten – am Montag betrug der Wert 63,9. Mit der erweiterten 3G-Regel treten nun Einschränkungen in Kraft, die dazu beitragen sollen, das Tempo, mit dem sich das Virus ausbreitet, zu drosseln, so der Landkreis Lüchow-Dannenberg. 

Was bedeutet "3G"?

3G-Regel bedeutet: Nur Getestete, Genesene und Geimpfte erhalten Zutritt. Betreiber von Einrichtungen sowie Veranstalter (Branchen siehe unten) müssen den entsprechenden Nachweis aktiv von ihren Gästen einfordern. Wer keinen Nachweis erbringen kann, muss draußen bleiben. So sieht es die Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen vor.

Unabhängig von der Inzidenz oder Warnstufe gilt die 3G-Regel grundsätzlich für Heime und Einrichtungen für ältere und pflegebedürftige Menschen, in Diskos, Clubs und Shisha-Bars und bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 1.000 Teilnehmenden und bei Groß-Events mit mehr als 5.000 Teilnehmenden.

3G gilt ab Mittwoch bei folgenden Einrichtungen bzw. Veranstaltungen:

Gastronomie und Tourismus: z. B. in Kneipen, Restaurants, Hotels, Pensionen und vergleichbaren Einrichtungen im Innenbereich. Im Beherbergungsbereich müssen Gäste, die nicht geimpft oder genesen sind, neben dem bei der Anreise vorgezeigten negativen Testergebnis während des Aufenthalts mindestens zwei Tests wöchentlich vorweisen.

Körpernahe Dienstleistungen: z. B. beim Friseurbetrieb, bei der Massage, im Solarium, bei medizinischen Dienstleistungen und der Prostitution.

Sport: in geschlossenen Räumen von Sportanlagen, einschließlich Fitnessstudios und Kletterhallen, Schwimmbäder, Thermen und Saunen.

Zusammenkünfte, Veranstaltungen, Sitzungen: in geschlossenen Räumen bei mehr als 25 Teilnehmenden. Dies gilt auch für private Treffen.

Von den Beschränkungen der 3G-Regel ausgenommen sind Sitzungen oder Zusammenkünfte, die rechtlich vorgeschrieben sind, religiöse Veranstaltungen, Zusammenkünfte im Rahmen der Berufsausübung und der Aus- und Weiterbildung und Sitzungen der kommunalen Vertretungen.

Kinder unter 6 Jahren wie auch noch nicht eingeschulte Kinder müssen keinen 3G-Nachweis erbringen. Das Gleiche gilt für SchülerInnen, die im Rahmen des Schulunterrichts regelmäßig getestet werden.

Was gilt als 3G-Nachweis?

Geimpft: Als „geimpft“ gilt, wer anhand seines Impfpasses nachweisen kann, dass seine vollständige Corona-Schutzimpfung mindestens 14 Tage zurück liegt.

Genesen: Als „genesen“ gilt, wessen positiver PCR-Test mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt.

Getestet: Als „getestet“ gilt, wer einen maximal 48 Stunden alten negativen PCR-Test, einen maximal 24 Stunden alten PoC-Antigentest oder einen maximal 24 Stunden alten Selbsttest unter Aufsicht nachweisen kann....





2021-09-06 ; von asb/pm (text),
in Lüchow-Dannenberg, Deutschland

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