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Achtung Überweisung!

Schlampigkeit beim Überweisungen ausfüllen könnte seit dem 01. Dezember sehr teuer werden. Die Banken sind nicht mehr verpflichtet, Name und Kontonummer zu überprüfen. Folge: Wer sich vertippt, hat Pech gehabt – und muss selbst versuchen, sein Geld von dem falschen Empfänger zurück zu bekommen – notfalls per Zivilklage.

Ursache dieser neuen Spielregel ist die Europäische Union, die immer wieder bemängelt hatte, dass Überweisungen zwischen den Mitgliedsstaaten zu lange dauern und zu viel Geld kosten. Eine neue EU-Richtlinie zwang die Bankinstitute nun, ihre Geschäftsbedingungen abzuändern, so dass Auslandsüberweisungen nun innerhalb von 3 Tagen umgesetzt sein sollen, ab 2012 sogar innerhalb eines Tages.

Für innerdeutsche Geschäfte ist allerdings eine andere Spielregel von besonderer Bedeutung: Seit dem 01. Dezember 2009 müssen die Banken nicht mehr überprüfen, ob Empfänger-Name und Kontonummer übereinstimmen. Und vor allem: die Empfänger-Bank ist nicht mehr verpflichtet/berechtigt, Falschbuchungen zurück zu überweisen.

Wer sich also vertippt oder verschreibt, trägt ab sofort das volle Risiko für eine eventuelle Falschbuchung.

Bisher wurde die Überweisung von den Banken nicht ausgeführt, wenn Kontoinhaber und Kontonummer nicht übereinstimmten. Und eine Rückbuchung gestaltete sich meistens einfach.

Zukünftig muss man sich mit seinem falsch ausgefüllten Überweisungsschein direkt an den (falschen) Empfänger wenden, um sein Geld zurück zu bekommen. Die Bank des Empfängers tritt dabei lediglich als Vermittler auf. „Zunächst werden wir den betroffenen Kunden informieren, dass eine Rückforderung geltend gemacht wird“, so Jörn Thiele vom Vertriebsmanagement der Sparkasse Uelzen-Lüchow-Dannenberg. „Wenn der Kunde dann allerdings nicht reagiert oder den überwiesenen Betrag gar nicht mehr auf seinem Konto hat, so können wir nichts mehr tun, außer dem Menschen mit der falschen Überweisung Name und Anschrift des unrechtmäßigen Empfängers weiter zu geben.“

Der Absender hat zwar ein Recht auf Rücküberweisung. Aber was nützt das, wenn der (falsche) Empfänger die Rückzahlung verweigert oder das Geld gar nicht mehr auf seinem Konto hat? Dann bleibt nur noch der Weg zu Gericht. Per Zivilklage muss der Falschtipper dann seinen Anspruch nachweisen und versuchen, sein Geld per Urteil und Zwangsvollstreckung zurückzubekommen.

Auch für den Rückruf von Lastschriften gibt es neue Spielregeln: während früher eine Rückbuchungsfrist von 6 Wochen - gerechnet ab dem Quartalsende - galt, ist die Frist für die Rückbuchung auf 8 Wochen festgelegt worden - gerechnet ab dem Abbuchungstermin.

Es gilt also: Äußerste Vorsicht beim Ausfüllen von Überweisungen! Und seine Kontoauszüge noch sorgfältiger und regelmäßiger auf eventuelle Fehlbuchungen überprüfen. Es könnte sonst Heulen und Zähneknirschen geben.

Damit noch nicht genug: ab 2013 müssen sich Bankkunden auf wesentlich längere Kontonummern einstellen. Denn dann werden Kontonummern und Bankleitzahlen zu einer EU-weit anwendbaren Nummer verschmolzen.

 






2009-12-21 ; von Angelika Blank (autor),

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