Thema: corona

Ab Montag: Freiluftveranstaltungen möglich | Schwimmbäder und Kneipen wieder offen

Ab Montag gilt mal wieder eine neue Landesverordnung: Unter Anderem dürfen Schwimmbäder + Kneipen wieder öffnen und kulturelle Veranstaltungen unter freiem Himmel sindwieder erlaubt.


Schritt für Schritt wird auch in Niedersachsen das öffentliche Leben wieder lockerer. Bars und Kneipen können ebenso wieder öffnen wie Schwimm- und Spaßbäder. Und auch an Familienfeiern wie Hochzeiten, Beerdigungen, Taufen etc. können im Normalfall wieder alle Verwandten (und Bekannten) teilnehmen. Die Teilnehmerzahl wird auf 50 erhöht.

Die Wendlandtherme in Gartow wird erst am 11. Juni öffnen. Vorerst wird es dort keine Zugangsbeschränkungen geben. Badbetreiber Sven Grützmacher ist optimistisch, dass die Abstandspflicht durch organisatorische Maßnahmen gewährleistet werden kann. Das Bistro wird zu den Zeiten des Badbetriebes ebenfalls geöffnet sein. Der Saunabereich muss aber bis auf Weiteres geschlossen bleiben.

Auch das Naturbad in Wittfeitzen öffnet erst am 11. Juni. 

Veranstaltungen und Reisen für Kinder- und Jugendlichengruppen, wie zum Beispiel Ferien- und Zeltlager bleiben untersagt.

SOZIALES

Die Leitungen von Einrichtungen für für ältere und pflegebedürftige Menschen sowie für Menschen mit Behinderungen müssen Hygienekonzepte entwickeln, die den Bewohnern "unverzüglich" (Originalzitat Verordnung) wieder soziale Kontakte außerhalb der Einrichtung ermöglichen. "So soll sichergestellt werden, dass ein kurzer Einkauf oder ein kleiner Spaziergang im Park für die mobilen Bewohnerinnen und Bewohner wieder möglich sind," erläuterte Gesundheitsministerin Carola Reimann am Freitag Vormittag.

Bei Angeboten für Kinder und Jugendliche muss nicht mehr zwingend eine pädagogische Fachkraft anwesend sein. Es reicht die Aufsicht von Personen, die eine Jugendleitercard haben. Diese Angebote dürfen allerdings nur bis zu 10 Personen gleichzeitig wahrnehmen.

DEMOKRATIE

Versammlungen werden ab sofort wieder nach Versammlungsrecht behandelt. Heißt: eine Versammlung braucht keine Genehmigung mehr, sondern muss nur noch angezeigt werden. Die "nicht-mehr-als-zwei-Personen"-Vorschrift gilt nicht mehr.

Die zuständige behörde kann der Versammlung Auflagen zur Verhinderung von Ansteckungen machen (Abstandsregel, ggfls. Hygienemaßnahmen).

TOURISMUS

Beherbergungsbetriebe und Campingplätze dürfen ihre Kapazitäten bis zu 80 % nutzen.  Die Wiederbelegungsfrist von 7 Tagen entfällt.

Touristische Busreisen sind wieder möglich. Die Fahrgäste müssen aber während der Fahrt einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Die niedersächsischen Inseln dürfen zwar wieder angefahren werden - aber so manches Eiland möchte keine Tagesgäste. Also vor Reiseantritt erst einmal erkundigen! Überhaupt gilt: bei Reisen in andere Bundesländer erst einmal nach den Regeln fragen.

Grundsätzlich bleiben Märkte, Kinos und Spezialmärkte weiterhin geschlossen. Flohmärkte oder ähnliche Veranstaltungen unter freiem Himmel, bei denen Eintritt gezahlt werden muss, sind aber jetzt erlaubt.

Indoor-Spielplätze und ähnliche Einrichtungen dürfen wieder öffnen - unter Auflagen.

KULTUR

Kulturveranstaltungen in festen Häusern wird es vorerst nicht geben. Auch in der Verordnung, die am 15. Juni in Kraft tritt, ist eine Wiederöffnung der Kulturbetriebe nicht vorgesehen.

Kulturelle Veranstaltungen im Freien dürfen wieder stattfinden. Die Zuschauerzahl ist auf 250 Personen begrenzt, die Zuschauer müssen sitzen und der Mindestabstand von 1,50 m muss gewährleistet sein. Welcher Veranstalter den Aufwand betreiben wird, ist noch nicht bekannt.

SCHULEN

Ab 15. Juni dürfen alle Schulen den Betrieb wieder aufnehmen - allerdings mit geteilten Lerngruppen. Diese sollen in ihrer Zusammensetzung möglichst unverändert bleiben. Die Gruppengröße darf in der Regel 16 Schüler nicht überschreiten. Sportunterricht gibts immer noch nicht - nur wie gehabt die Vorbereitung auf die sportpraktische Abiturprüfung (und deren Absolvierung).

Schul- und Klassenfahrten wird es im Schuljahr 2019/2020 nicht mehr geben.


Die vollständigen Verordnungen gibt es hier:

Landesverordnung mit Startdatum 8. Juni

Landesverordnung mit Startdatum 15. Juni (hptsl. Schulregelungen)


Bild von Prachya Singhto auf Pixabay: Hund darf nicht - aber Mensch kann sich ab Montag wieder im Spaßbad tummeln.




2020-06-05 ; von Angelika Blank (text),
in Niedersachsen, Deutschland

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