In der letzten Woche hatte der Landkreis
Lüchow-Dannenberg darüber informiert, dass die Abfallgebührenbescheide
in den nächsten Tagen verschickt werden. wnet berichtete darüber, dass sich die Gebühren für Resttonnen erhöhen würden - der Landkreis präzisiert nun die Gebühren fürs laufende Jahr.
der wnet-Bericht führte zu Nachfragen, sowohl bei der
Abfallwirtschaft des Landkreises als auch in der Einwohnerfragestunde
der vergangenen Sitzung des Samtgemeinderates der Samtgemeinde
Elbtalaue.
Um Verwirrungen entgegen zu wirken, gibt die
Abfallwirtschaft des Landkreises nachfolgend einige Hinweise zu den
Abfallgebühren:
Die Gebühr für die Entsorgung von Restmüll setzt sich
aus der Behältergrundgebühr, der Mindestgebühr und der Leerungsgebühr
zusammen. Die Behältergrundgebühr und die Mindestgebühr muss jeder
Haushalt und jeder Gewerbebetrieb unabhängig von der Anzahl der
Leerungen zahlen. Wenn die Restmülltonne mehr als sechs Mal im Jahr
geleert wird, fallen pro Leerung zusätzliche Kosten an: die
Leerungsgebühr.
Gegenüber der Gebührenperiode 2013/2014 wurde die
Behältergrundgebühr für Privathaushalte gesenkt. Diese liegt für das
Jahr 2015 für eine 60-Liter-Tonne bei 55,80 € (2013/2014: 57,60 €).
Leicht erhöht wurde die Gebühr, die pro Leerung anfällt: Hier werden
5,00 € für eine 60-Liter-Tonne fällig (2013/2014: 4,80 €). Daher ist
auch die Mindestgebühr von 28,80 € auf 30,00 € pro Jahr gestiegen.
Etwas anders sieht es bei den Gewerbebetrieben aus.
Hier ist die Behältergrundgebühr für das Jahr 2015 höher als die des
Kalkulationszeitraums 2013/2014. Eine 60-Liter-Tonne kostet im Jahr 2015
54,60 € statt wie im Vorjahr 52,56 €. Dagegen konnte die Gebühr pro
Leerung einer 60-Liter-Restmülltonne von 4,80 € auf 3,70 € reduziert
werden. Demzufolge sinkt auch die Mindestgebühr von 28,80 € auf 22,20 €.
Insgesamt seien die Abfallgebühren somit stabil geblieben, teilt die Kreisverwaltung mit. Wer es genauer wissen will, kann alle Gebühren auch in der Abfallgebührensatzung entnehmen. Diese ist unter www.luechow-dannenberg.de/
Anmerkung der wnet-Redaktion: Irrtümlich wurde bei dem Artikel "Abfall: Gebührenbescheide sind unterwegs" auf den Artikel über eine Kreistagssitzung aus dem Jahre 2010 verlinkt. Dadurch kam die Verwirrung zustande. Wir entschuldigen uns für dieses Versehen. Der Link wurde zwischenzeitlich gelöscht.