An einigen Stellen im Landkreis sind sie auf den
Äckern zu finden: Haufen mit Hühnertrockenkot. Doch während längs der Elbe zahlreiche Hühner wegen der Vogelgrippe im Stall bleiben müssen, wird der regelmäßig angelieferte Hühnertrockenkot nicht auf die gefährlichen Viren untersucht.
Es herrscht reger Verkehr auf Niedersachsens Straßen, wenn es um den Transport von Hühnertrockenkot geht. Vor allem aus den riesigen Mast- und Legebetrieben in West-Niedersachsen wird der für viele Landwirte wertvolle organische Dünger in die Landkreise geschickt, in denen Viehhaltung nicht im großen Stil betrieben wird - wie zum Beispiel Lüchow-Dannenberg. Erst im vergangenen Jahr hatte Kreis-Landwirt Adolf Tebel betont, dass die Äcker in der Region ohne den Dünger aus den Hühnerstallen nicht ausreichend mit Nährstoffen versorgt werden könnten.
Immer wieder wird jedoch vor möglichen Medikamenten- und anderen Rückständen im Hühnertrockenkot gewarnt, weswegen es für die Lagerung und Ausbringung auch strenge Regelungen gibt. Nur: wie eine Nachfrage von wnet ergab, wird der durch ganz Niedersachsen transportierte Hühnertrockenkot nicht auf Krankheitsviren wie zum Beispiel Vogelgrippe untersucht. Während tausende Hühner längs der Elbe aus Angst vor der Ausbreitung der Vogelgrippe ihr winterliches Dasein im Stall fristen müssen, wird der Hühnertrockenkot weiterhin unkontrolliert in ganz Niedersachsen (und anderen Bundesländern) verteilt. Die Landwirtschaftskammer (LWK) ist nach den Aussagen des Landeamtes für Verbraucherschutz für die "Verwaltung" des Hühnertrockenkots zuständig. Doch die LWK kontrolliert hat lediglich die Dokumentation der Transporte sowie die "ordnungsgemäße Verwendung als Dünger" im Auge, jedoch nicht eventuelle Belastungen durch Krankheitsviren - sie werden nicht kontrolliert.
Erst wenn ein Betrieb wegen nachgewiesener Vogelgrippe im Bestand geschlossen würde, so ein Mitarbeiter der LWK würden auch die in den "letzten Tagen" von diesem Betrieb abgegangenen Transporte nachvollzogen und überprüft - dazu gehörten auch die Auslieferungen von Trockenkot.
Auch das Veterinäramt des Landkreises Lüchow-Dannenberg kontrolliert nicht, ob der hierzulande angelieferte Stalldünger mit Vogelgrippeviren belastet ist. Fachdienstleiter Dr. Bernd Thiel geht davon aus, dass der Hühnertrockenkot innerhalb von drei Tagen in die Äcker eingearbeitet wird. "Und dann sind die Viren weg," so Thiel. Nicht sofort verbrauchte Mengen müssen jedoch sachgemäß gelagert, sprich: sie müssen abgedeckt werden. In letzter Zeit gab es anscheinend gehäufte Hinweise aus der Bevölkerung über die unsachgemäße Lagerung des Kotes, weshalb der Landkreis sich zu einer aktuellen Mitteilung veranlasst sah.
Hierin teilt er mit, dass die Düngeverordnung Vorgaben enthält, wie mit Düngemitteln zu verfahren ist. "Dort sind z.B. Regelungen über die Art und Weise der Aufbringung von Düngemitteln und deren chemische Zusammensetzung enthalten," so der Landkreis. "Dies bedeutet, dass die grundlegende Zuständigkeit für das Thema der ordnungsgemäßen Düngung bei den landwirtschaftlichen Dienststellen liegt und auch von dort überwacht wird." Wie oben bereits gesagt: die Landwirtschaftskammern sind für die Dokumentation der Transporte sowie für die Überwachung der ordnungsgemäßen Verwendung zuständig.
Rechtsgrundlagen für die Nutzung von Hühnertrockenkot
Aus gegebenem Anlass fasste der Landkreis die Rechtsgrundlagen noch einmal zusammen: Um Hühnertrockenkot aus dem Ausland (in Niedersachsen meist aus Holland) nach
Deutschland zu bringen, ist eine Genehmigung vom Niedersächsischen
Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und
Landesentwicklung notwendig. Bevor die Genehmigung erteilt wird, holt
das Ministerium die Zustimmung des Fachdienstes Veterinärwesen und
Verbraucherschutz des Landkreises Lüchow-Dannenberg ein. Soweit keine
seuchenhygienischen Bedenken bestehen, wird diese Zustimmung erteilt.
Die ausgestellten Genehmigungen enthalten u.a. die Regelung, dass der
Hühnertrockenkot unmittelbar auf die Ackerfläche zu verbringen und dort
unverzüglich einzuarbeiten ist. Sollte eine unmittelbare Verwertung
nicht möglich sein, ist der Hühnertrockenkot abzudecken. Werden die
Bestimmungen der Genehmigung nicht beachtet, so müssen die betreffenden
Landwirte mit Bußgeldern rechnen.
Bei konkreten Hinweisen auf eine Wassergefährdung
werden auch seitens der Unteren Wasserbehörde des Landkreises die
notwendigen Schritte eingeleitet. Dies ist in aller Regel dann der Fall,
wenn eine längerfristige Zwischenlagerung auf der Ackerfläche erfolgt.
Dabei prüft die Untere Wasserbehörde dann folgende Kriterien: Eine
Grund- /Oberflächenwassergefährdung ist u. a. dann gegeben, wenn der
Abstand zum Grundwasser weniger als 1 m beträgt und der Boden sehr
durchlässig ist, oder Abstände zu Oberflächengewässern, von mindestens
15 m, nicht eingehalten werden. Auch hier ist von Vogelgrippeviren keine Rede.
Trifft eines vorgenannten Kriterien zu, so der Landkreis, werde im
Einzelfall entschieden, welche Maßnahmen zu ergreifen sind. Insbesondere
kann die unverzügliche Verwertung des Hühnertrockenkots oder dessen
Umlagerung angeordnet werden. Die Kreisverwaltung bittet daher die
beteiligten Landwirte im Sinne des Schutzes von Mensch, Umwelt und Natur
um Beachtung.
Foto / Landkreis Lüchow-Dannenberg: Die Haufen mit Hühnerkot häufen sich - immer mehr EinwohnerInnen machen sich Sorgen um eventuelle ökologische und gesundheitliche Belastungen durch den organischen Dünger aus Geflügel-Massenhaltungen.