Bei Temperaturen von regelmäßig über 30 Grad erinnert die Landesschulbehörde daran, dass SchulleiterInnen ihren Schülern "Hitzefrei" geben dürfen.
"Wenn in Niedersachsens Schulen der Unterricht durch die Hitze erheblich beeinträchtigt ist, kann die Schulleiterin oder der Schulleiter Hitzefrei geben – und zwar für einzelne Klassen oder alle Klassen des Primarbereichs und des Sekundarbereichs I," daran erinnert die Landesschulbehörde in einer Mitteilung. "Selbstverständlich muss die Schule auch bei hochsommerlichen Temperaturen ihrer Aufsichtspflicht nachkommen." heißt es in der Mitteilung weiter. "Grundschülerinnen und Grundschüler dürfen sie nur nach Zustimmung der Erziehungsberechtigten nach Hause entlassen."
Grundlage
für die Entscheidung der Schulleiter bzw. Schulleiterinnen öffentlicher
Schulen ist der Runderlass „Unterrichtsorganisation“ des
Niedersächsischen
Kultusministeriums aus dem Jahr 2013, den Sie hier nachlesen können: https://www.
Foto | pixabay.com: Wenn "hitzefrei" auf dem Programm steht, dann kommt bei den Schülern Freude auf.