Landes-Umweltminister Stefan Wenzel möchte, dass die Landkreise mit 'substanziell' höheren Flächenausweisungen den Ausbau der Windkraft befördern. Für die Arbeitsgruppe "Windstärke 14" gibt es bereits mehr als genug Windkraftanlagen in der Region.
Bereits 2014 gründete sich die Aktionsgruppe „Windstärke ‘14 – Bürgerinitiative für eine für eine verantwortungsvolle Energiewende im Wendland“ (AG). Für die Gruppe, die sich ausdrücklich als Umweltschützer verstehen, ist klar, dass das nur um den Preis verminderter Abstände zu Wohnhäusern möglich sein wird und um den Preis verwässerter Naturschutzbestimmungen. Dagegen richtet sie sich mit dem Argument, dass statt einem immer noch weiteren Wachstum der Energieproduktion bis 2020 Energieeinsparungen von etwa 300 Terawatt möglich wären (100 Terawatt entspricht der Leistung aller verbliebener Atomanlagen). "Statt dessen exportiert man Strom in bislang unerreichter Größenordnung. Eine wirkliche Energiewende findet nicht statt.," so die AG. "Erst substanzielle Energieeinsparungen und eine bewußte Reduktion des allgemeinen Wachstums mitsamt des ungeheuren derzeitigen Ressourcenverbrauchs würden ein wahrhaft immenses Klimaschutzpotential mit sich bringen. Noch mehr Windkraftanlagen aber nicht."
Die verbürgte Erkenntnis, dass Windkraftanlagen (WKA) sowohl die im Umfeld lebenden Menschen als auch wild lebende Tierarten sowie das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen, gebietet es, dass diese Form der nicht mehr zu rechtfertigenden Steigerung, die zu Lasten der Bevölkerung und der Natur stattfinden würde, ein Ende haben muß. Der Landkreis Lüchow-Dannenberg hat mit seinen vorhandenen Anlagen nach Ansicht der AG bereits einen substanziellen Beitrag zur Windenergiegewinnung geleistet, völlig unabhängig davon dass das Bundesbaugesetzbuch in § 35 die Gemeinden und Kreise ermahnt, dies zu tun.
Das
4%-Ziel des Umweltministers muss man - so die AG weiter - als seinen politischen Wunsch
sehen und als Landesdurchschnittsziel, nicht aber als „Befehl von
oben“. Schon gar nicht sei es eine juristische Setzung, wie der
Referent Wilhelm Breuer vom NLWKN am 29. Januar auf der Veranstaltung
der Naturschutzverbände „Windkraft überall?“ betont habe. Denn die
gesetzlichen Eingriffsregelungen gelten nach wie vor: Viele Flächen
in Niedersachsens Landkreisen weisen Ausschlußgebiete auf:
Naturschutz-, FHH- und Vogelschutzgebiete zum Beispiel, Gebiete, in
denen andere Nutzungsgründe „harte“ oder „weiche“
Ausschlußkriterien für Windkraftanlagen darstellen, zum Beispiel
auch die Favorisierung touristischer Schwerpunktaktivitäten in den
Kommunen oder unwiederbringliche Landschaftsprofile, die ebenfalls
dem Gesetz nach geschützt sind.
"In einigen Gebieten, zu denen gerade auch Lüchow-Dannenberg
zählt, ist das Schutzgut Natur höher zu veranschlagen als das Ziel
grüner Energieproduktion," argumentiert die AG. "hier geht es um eine wahrhaft
verantwortungsethische Dimension, die den Schutz und Erhalt über die
Umsetzung partikularer Nutzerinteressen mit massiven
Eingriffswirkungungen stellt." Deshalb unterstützt die AG den Kreistag Lüchow-Dannenbergs, NEIN zu weiteren Ausbauplänen für Windkraft zu sagen. "Wirtschaftsminister Olaf Lies hat immerhin im November vergangenen Jahres betont, dass die Kommunen das letzte Wort haben würden."
Foto / Angelika Blank: Windkraftanlagen bei Thurau