Der finanzpolitische Sprecher der Landtagsgrünen, Hans-Jürgen Klein, hat am Dienstag bei der Staatsanwalschaft Hannover Anzeige gegen Umweltminister Sander und seinen Staatssekretär Stefan Birkner wegen Untreue gestellt. Hintergrund: eine Landes-Zuwendung von 10 000 Euro an sechs private Anleger der Fulda, die ihre Ufergrundstücke sanieren wollten.
Der Grünen-Politiker wirft den Regierungsvertretern einen Verstoß gegen die Rechtsstaatsprinzipien und willkürliches Verwaltungshandeln vor. Hintergrund der Strafanzeige ist eine Rüge des Landesrechnungshofes im diesjährigen Jahresbericht. Das Umweltministerium hatte auf nachdrücklichen Wunsch des Ministers sechs privaten Anliegern der Fulda eine Zuwendung von knapp 10.000 € für die Sicherung des Flussufers gewährt, die der Landesrechnungshof als "Leistung des Landes ohne Rechtsgrund" und als unzulässig würdigt.
"Der Vorgang ist skandalös, da sich Minister Sander in feudalistischer Manier über mehrfache Hinweise aus seinem eigenen Haus, dass für eine solche Förderung weder eine rechtliche Verpflichtung noch eine rechtliche Möglichkeit besteht, hinweggesetzt hat", sagte Klein. Es sei einzig allein die private Sache der Anlieger selbst gewesen, ihre Grundstücke zu sichern. "Wenn Herr Sander private Geschenke verteilen möchte, soll er sie auch privat zahlen und nicht Landesgeld verschenken." Die erforderliche parlamentarische Ermächtigung dafür gäbe es nicht. Klein fordert die Rückzahlung des Betrages.
Da die Vertreter der Mehrheitsfraktionen im Haushaltsprüfungsausschuss nicht bereit waren, der Würdigung des Landesrechnungshofes und der daraus abzuleitenden Konsequenzen zu folgen, müsse nun eine gerichtliche Überprüfung erfolgen, sagte Klein. "Die Bagatellisierung des Vorganges durch CDU und FDP im Ausschuss und die Ignoranz gegenüber den Schranken der staatlichen Gewaltenteilung öffnet sonst weiteren Willkürhandlungen Tür und Tor."
Nach Informationen der Landesgrünen hatte der Minister bei einem Ortstermin an der Fulda Kompetenzgerangel zwischen Bund und Land kritisiert und damals versprochen, bis Mitte 2009 gemeinsam mit Fachleuten und in Absprache mit den Anwohnern eine Lösung zu finden.
Im Februar 2009 hielt das Wasserrechtsreferat in einem weiteren Vermerk zusammenfassend fest, dass weder der Bund noch das Land verpflichtet seien, zum Schutz der (privaten) Ufergrundstücke Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen. Der Minister notierte daraufhin handschriftlich: „Auch wenn ich die Argumentation zu akzeptieren habe, bitte ich darum, dass den betroffenen Anwohnern mit geringem Aufwand geholfen wird.“
Weiter heißt es in der Strafanzeige: "In den nächsten Monaten versuchte das Ministerium unter Zuhilfenahme des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz, eine Lösung zu finden und die Kosten zu ermitteln. Im Dezember 2009 bat das Ministerium die Anlieger, einen Zuwendungsantrag für das Bauvorhaben zu stellen. Dieser Bitte kam die von den sechs Anliegern gegründete Interessengemeinschaft nach und beantragte eine Förderung von 9.341,50 € für den Einkauf von Wasserbausteinen."
Dieser Antrag wurde mit einer Empfehlung von Staatssekretär Birkner letztendlich auch genehmigt und die beantragte Summe nahezu vollständig an die Anwohner-Gemeinschaft ausgezahlt.
Eine Sprecherin des Umweltministers zu dem Thema: "Es ist durchaus im Interesse Niedersachsens, sich darum zu kümmern, wenn 400 Quadratmeter des Landes abbröckeln und sich über Jahrzehnte niemand zuständig fühlte. Das Umweltministerium sieht der Anzeige gelassen entgegen."
Foto: Umweltminister Hans-Heinrich Sander bei einem Termin in Lüchow-Dannenberg