Im Juni 2013 hatte das Oberverwaltungsgericht Schleswig dem Zwischenlager Brunsbüttel die Betriebserlaubnis entzogen. Dem Atomausschuss des Landkreises erscheint die Situation in Gorleben so ähnlich zu sein, dass er jetzt eine Klage gegen den Betrieb des Zwischenlagers prüfen lässt.
Das Oberverwaltungsgericht hatte in seinem Urteil die Genehmigung des Zwischenlagers in Brunsbüttel aufgehoben, weil es der Ansicht war, dass das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) bei der Sicherheitsplanung unter anderem den gezielten Absturz eines Airbusses A 380 durch einen Terrorangriff nicht berücksichtigt hatte. Ausserdem sei dort lediglich ein "Evakuierungsrichtwert" und nicht der schärfere "Umsiedlungsrichtwert" angesetzt worden. Des weiteren sei der Kerosineintrag durch einen Flugzugabsturz nicht mit der richtigen Methode ermittelt worden, so das Gericht.
Alles Gründe, die auch auf das Zwischenlager Gorleben zutreffen, ist die SOLI im Kreistag überzeugt und beantragte deshalb bereits im April, dass der Hamburger Anwalt Dr. Ulrich Wollenteit mit der Prüfung der Klageaussichten beauftragt wird.Am Donnerstag wird nun Rechtsanwalt Wollenteit im Ausschuss über seine Einschätzung der Sachlage und der rechtlichen Möglichkeiten berichten. Der Beschluss über eine mögliche Klageerhebung ist dann für den Kreistag am 29. September geplant.
Das OVG Schleswig hatte in seinem Urteil vom Juni 2013 dem BfS die Revision verweigert. Dagegen hatte die Behörde Nichtzulassungs-Beschwerde eingelegt. Das OVG Schleswig hat der Beschwerde nicht abgeholfen. Jetzt wird das Bundesverwaltungsgericht bis Ende des Monats entscheiden, so die Information des BfS. Sollte das BVWG der Beschwerde nicht stattgeben und somit die Versagung der Betriebserlaubnis für Brunsbüttel Bestand haben, werden die Betriebsgenehmigungen für die Zwischenlager in Deutschland wohl grundsätzlich auf den Prüfstand gestellt werden müssen.