Auch Niedersachsen verschärft die Corona-Regeln: die Kontakterweiterung auf 10 Personen gilt nur noch für die drei Weihnachtsfeiertage, Alkoholausschank wird verboten. Schüler können bereits am 14. in Ferien gehen.
Da der bisherige "Shutdown Light" nicht die erhofften Ergebnisse gebracht hat, verschärft die Landesregierung als Reaktion auf die nach wie vor
hohen Zahlen der Corona-Infektionen in Niedersachsen die Corona-Regeln. Ministerpräsident Stephan Weil: " Auch bei uns steigt die Zahl der Infizierten
wieder. Obwohl wir in Niedersachsen noch weitaus bessere Infektionszahlen haben
als andere Länder, dürfen wir uns nicht in Sicherheit wiegen. Im Gegenteil: Wir
müssen diesen Umstand nutzen, um den Anstieg der Inzidenzen durch noch
strengere Maßnahmen zu stoppen."
Die Verschärfungen betreffen drei Bereiche:
Kontaktbeschränkungen
- Die direkten Kontakte sollen generell, wie schon bisher, auf fünf Personen aus zwei Haushalten beschränkt bleiben. Kinder unter 14 Jahren werden nicht eingerechnet. Die Ausnahmeregelung, dass sich enge Angehörige auch mit bis zu 10 Personen treffen dürfen, gilt nur noch für die Weihnachtsfeiertage, also den 24., 25. und 26. Dezember. Bei einem Zusammentreffen mit Freunden wird es auch an Weihnachten bei der Fünf-Personen-Regelung bleiben.
- Auch an Silvester aber gilt: Fünf Personen aus zwei Haushalten, egal ob es sich um Angehörige oder Freunde handelt.
- Für die gesamte restliche Adventszeit, die Weihnachtszeit und den Jahreswechsel soll in Niedersachsen der Verkauf oder die Abgabe alkoholischer Getränke, die zum unmittelbaren Verzehr bestimmt sind (also Glühweinbuden und ähnliches), verboten werden.
Schule
- Von Montag, 14.12.2020, bis Freitag, 18.12.2020, sind die niedersächsischen Schülerinnen und Schüler von der Präsenzpflicht im Unterricht befreit. Notwendig ist lediglich eine Anzeige des/der Erziehungsberechtigten. Ausgenommen von der Möglichkeit der Befreiung sind in diesem Zeitraum angesetzte Versetzungs- oder abschlussrelevante Klausuren. Für die befreiten Schülerinnen und Schüler findet dann Distanzunterricht statt.
Einzelhandel
Die Landesregierung sieht sich gezwungen, eine Schließung aller nicht lebensnotwendigen Geschäfte
zwischen Weihnachten und Neujahr, eventuell auch darüber hinaus in Erwägung zu
ziehen. Darüber wird man sich in den nächsten Tagen mit den anderen Ländern und
mit dem Bund austauschen, heißt es in einer Mitteilung der Landesregierung.