Nach Ansicht der BI führte die Datenspeicherung von Anti-Atom-Aktivistinnen und Aktivisten, unlängst dazu, dass bei einem geplanten
Besuch der Pilot-Konditionierungsanlage (PKA) durch die BI- Fachgruppe
Radioaktivität vier Interessierten die Tür versperrt blieb.
Die Hamburger Rechtsanwältin Ulrike Donat hatte herausgefunden, dass 13 personenbezogene Einträge aus dem BI-Umfeld vom
Verfassungsschutz gespeichert wurden. Sie hatte ein Auskunftsersuchen an
das Innenministerium gestellt. Hier ging es um die Speicherung der
Daten von Anmelderinnen und Anmeldern von BI-Versammlungen. Die
Bürgerinitiative hatte sich zwischenzeitlich an die Beschwerdestelle für
Bürgerinnen und Bürger und Polizei gewandt, eine Antwort steht immer
noch aus, informiert BI-Sprecher Wolfgang Ehmke.
Das Prozedere bei angemeldeten Besuchergruppen verliefe so, schreibt nun
das niedersächsische Landeskriminalamt (LKA): Die Gesellschaft für
Nuklearservice (GNS) übermittelt die Namen an das niedersächsische
Umweltministerium, das NMU wiederum leitet die Anfragen LKA und von dort
wird zurückgemeldet, wer – wie im vorliegenden Fall - zum Beispiel in
der Bund-Länder-Verbunddatei "Inpol-Fall Innere Sicherheit" gelandet
ist. Die unmittelbare Folge heißt "draußen bleiben".
Das brachte einer der Betroffenen durch hartnäckiges Nachfragen in
Erfahrung. Das LKA schrieb dem Diplom-Ingenieur, dass bei der Eingabe
seines Namens ein "Treffer" gelandet wurde. Dazu reichte ein
Ermittlungsverfahren wegen einer demonstrativen Aktion am
Erkundungsbergwerk Gorleben im Mai 2010, eine Anklage erfolgte nicht.
"Wir bestehen darauf, dass derartige Datenspeicherungen, die auf der
einen Seite das Grundrecht für Demonstrationsfreiheit einschränken, aber
auch erhebliche persönliche Konsequenzen haben, gelöscht werden",
betont Ehmke.
Allerdings gerate durch die Auskunft des LKA nun auch die GNS in
Erklärungsnot, so die BI. "Deren Sprecher Jürgen Auer hatte stets betont, dass der
Atomfirma vorgeschrieben wird, wer das GNS-Gelände betreten darf," so die BI in einer Mitteilung. Im
LKA-Schreiben soll es aber nach Angaben der BI wörtlich heißen:"Die Entscheidung hinsichtlich des
Besucherantrages wird nicht durch die Polizei, sondern ausschließlich
durch den Betreiber der kerntechnischen Anlage im Rahmen des Ausübung
seines Hausrechts getroffen."
GNS: "Wir folgen nur den Empfehlungen des Landeskriminalamtes"
Die GNS nahm am Donnerstag zu den Vorwürfen Stellung. Demnach habe das Bundesamt für Strahlenschutz im Jahre 2007 zusätzliche Auflagen für den Besucherverkehr im Transportbehälter-Lager erlassen. Dazu gehört u.a. die Weitergabe der persönlichen Daten der interessierten Besucher an das Niedersächsische Ministerium für Umweltschutz (NMU). "Das NMU reicht die persönlichen Daten für eine Personenüberprüfung an das
Landeskriminalamt Niedersachsen weiter und spricht anhand des Ergebnisses eine
Empfehlung an GNS aus," so die GNS in der aktuellen Mitteilung. "In den allermeisten Fällen liegen keine Erkenntnisse bei den Behörden vor, die gegen einen Besuch des Zwischenlagers sprechen."
Die GNS folge ohne Ausnahme und ohne Bewertung der Empfehlung des NMU, "da die
Besucher in der Regel nicht persönlich bekannt sind und GNS selbst keine Möglichkeit hat,
die Ergebnisse zu überprüfen," teilte Pressesprecher Jürgen Auer mit.