Ausgesperrt? Vier Interessierte durften nicht in die PKA

Nach Ansicht der BI führte die Datenspeicherung von Anti-Atom-Aktivistinnen und Aktivisten, unlängst dazu, dass bei einem geplanten Besuch der Pilot-Konditionierungsanlage (PKA) durch die BI- Fachgruppe Radioaktivität vier Interessierten die Tür versperrt blieb.

Die Hamburger Rechtsanwältin Ulrike Donat hatte herausgefunden, dass 13 personenbezogene Einträge aus dem BI-Umfeld vom Verfassungsschutz gespeichert wurden. Sie hatte ein Auskunftsersuchen an das Innenministerium gestellt. Hier ging es um die Speicherung der Daten von Anmelderinnen und Anmeldern von BI-Versammlungen. Die Bürgerinitiative hatte sich zwischenzeitlich an die Beschwerdestelle für Bürgerinnen und Bürger und Polizei gewandt, eine Antwort steht immer noch aus, informiert BI-Sprecher Wolfgang Ehmke.

Das Prozedere bei angemeldeten Besuchergruppen verliefe so, schreibt nun das niedersächsische Landeskriminalamt (LKA): Die Gesellschaft für Nuklearservice (GNS) übermittelt die Namen an das niedersächsische Umweltministerium, das NMU wiederum leitet die Anfragen LKA und von dort wird zurückgemeldet, wer – wie im vorliegenden Fall - zum Beispiel in der Bund-Länder-Verbunddatei "Inpol-Fall Innere Sicherheit" gelandet ist. Die unmittelbare Folge heißt "draußen bleiben".

Das brachte einer der Betroffenen durch hartnäckiges Nachfragen in Erfahrung. Das LKA schrieb dem Diplom-Ingenieur, dass bei der Eingabe seines Namens ein "Treffer" gelandet wurde. Dazu reichte ein Ermittlungsverfahren wegen einer demonstrativen Aktion am Erkundungsbergwerk Gorleben im Mai 2010, eine Anklage erfolgte nicht.

"Wir bestehen darauf, dass derartige Datenspeicherungen, die auf der einen Seite das Grundrecht für Demonstrationsfreiheit einschränken, aber auch erhebliche persönliche Konsequenzen haben, gelöscht werden", betont Ehmke.

Allerdings gerate durch die Auskunft des LKA nun auch die GNS in Erklärungsnot, so die BI. "Deren Sprecher Jürgen Auer hatte stets betont, dass der Atomfirma vorgeschrieben wird, wer das GNS-Gelände betreten darf," so die BI in einer Mitteilung.  Im LKA-Schreiben soll es aber nach Angaben der BI wörtlich heißen:"Die Entscheidung hinsichtlich des Besucherantrages wird nicht durch die Polizei, sondern ausschließlich durch den Betreiber der kerntechnischen Anlage im Rahmen des Ausübung seines Hausrechts getroffen."

GNS: "Wir folgen nur den Empfehlungen des Landeskriminalamtes"

Die GNS nahm am Donnerstag zu den Vorwürfen Stellung. Demnach habe das Bundesamt für Strahlenschutz im Jahre 2007 zusätzliche Auflagen für den Besucherverkehr im Transportbehälter-Lager erlassen. Dazu gehört u.a. die Weitergabe der persönlichen Daten der interessierten Besucher an das Niedersächsische Ministerium für Umweltschutz (NMU). "Das NMU reicht die persönlichen Daten für eine Personenüberprüfung an das
Landeskriminalamt Niedersachsen weiter und spricht anhand des Ergebnisses eine
Empfehlung an GNS aus," so die GNS in der aktuellen Mitteilung. "In den allermeisten Fällen liegen keine Erkenntnisse bei den Behörden vor, die gegen einen Besuch des Zwischenlagers sprechen."

Die GNS folge ohne Ausnahme und ohne Bewertung der Empfehlung des NMU, "da die
Besucher in der Regel nicht persönlich bekannt sind und GNS selbst keine Möglichkeit hat,
die Ergebnisse zu überprüfen," teilte Pressesprecher Jürgen Auer mit.





2015-07-23 ; von asb (autor), pm (autor),
in Gedelitzer Straße, 29475 Gorleben, Deutschland

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