Behördendeutsch ist eine Fremdsprache. Soweit - so bekannt. Einen aktuellen Beweis dafür lieferte dieser Tage ein Rundbrief des Niedersächsischen Landkreistages. Soweit wir es verstehen geht es um den DSL Ausbau im ländlichen Raum.
Wer von unseren Lesern ist in der Lage das zu übersetzen? Bitte Übersetzungsversuche als Kommentare schreiben. Hervorhebungen sind von der Redaktion.
Rundschreiben Nr. 118/2010
Breitbandversorgung in Niedersachsen
Auswirkung der Änderungen des GAK-Rahmenplans Integrierte ländliche Entwicklung
Teil B: Breitbandversorgung
(...) Der Staatssekretär des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung, Herr Friedrich-Otto Ripke, hat die Mitglieder der gemeinsamen „Breitbandinitiative Niedersachsen“ über die von der EU-Kommission notifizierten wichtigsten Änderungen des „GAK-Rahmenplans Integrierte ländliche Entwicklung Teil B: Breitbandversorgung“ informiert (vgl. auch Bezugsrundschreiben zu a).
Danach wurde die Änderung des GAK-Rahmenplans bei der Europäischen Kommission am 22.06.2009 eingereicht. Allerdings haben Nachfragen der Kommission, insbesondere zur Leerrohrförderung, die Genehmigung des Rahmenplans bis zum 30.12.2009 verzögert. Die aktuell zum Stichtag 10.01.2010 vorgelegten 102 Anträge zur GAK-Förderung wurden aufgrund der vorgenannten zeitlichen Verzögerung noch auf Grundlage der Richtlinie „Breitbandversorgung“ in der Fassung vom 26.06.2009 bearbeitet werden. Außerdem wird es angesichts der Überzeichnung der Fördermittel keinen weiteren Antragsstichtag für GAK-Mittel in 2010 geben.
Die Richtlinie „Breitbandversorgung“ wird das Ministerium im Lauf des Jahres 2010 anpassen.
Die wichtigsten Änderungen werden sein:
- Verlängerung der Förderung bis zum 31.12.2013,
- Ein Anschluss unter 2 Mbit/s gilt als neue Grenze der Unterversorgung,
- Die Wirtschaftlichkeitslücke ist bis zu 500.000 € pro Antrag zulässig (einschließlich des kommunalen Anteils),
- Der Zugang auf Vorleistungsebene ist unabhängig von der Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke immer zu gewährleisten,
- Die Leerrohrförderung wird ermöglicht, allerdings nicht auf der sogenannten „letzten Meile“ (Strecke zwischen Kabelverzweiger und Endkunde).
Im Rahmen der Aktualisierung der Richtlinie „Breitband“ werden die Kommunalen Spitzenverbände um Stellungnahme zu den beabsichtigten Regelungen gebeten werden.
Mit dem Bezugsrundschreiben zu b) hatten wir den Zeitplan zur Clusterausschreibung Breitband des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (MW) bekannt gegeben und u.a. mitgeteilt, dass als voraussichtlicher Zuschlagstermin für diese Ausschreibung der 1. März 2010 vorgesehen ist. Zwischenzeitlich haben wir aus dem MW erfahren, dass der Zuschlag voraussichtlich erst gegen Ende März 2010 vorgenommen werden kann.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
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