Thema: atommüll

GNS: "Bereiten geordnete Übergabe vor"

Wie bei einem Informationsabend der GNS am Montag Abend deutlich wurde, wird die GNS spätestens in drei Jahren nicht mehr Betreiber des Zwischenlagers in Gorleben sein. Eine vom Bund geführte private Gesellschaft übernimmt dann den Zwischenlagerbetrieb.

Die Gesellschaft für Nuklearservice (GNS) wird als Zwischenlagerbetreiber in Gorleben spätestens 2020 Geschichte sein. Dies wurde auf einem Informationsabend in Gorleben am Montag Abend deutlich. Denn nach dem kürzlich veröffentlichten Gesetzesentwurf "zur Neuordnung der Verantwortung der kerntechnischen Entsorgung " wird die Verantwortung für die Zwischenlagerung von Atommüll aller Arten demnächst auf den Bund übergehen. Hierzu soll eine privat geführte GmbH gegründet werden, deren alleiniger Gesellschafter die Bundesrepublik Deutschland sein wird. Hintergrund: kürzlich wurde zwischen dem Bund und den vier großen Energieversorgern (EVUs) vereinbart, dass sie rund 23 Milliarden Euro in einen öffentlich-rechtlichen Fonds einzahlen. Dafür werden sie von der Verantwortung für die Zwischen- und Endlagerung freigestellt.

Laut dem Vortrag von GNS-Geschäftsführer Holger Bröskamp wird die Verantwortung für das sogenannte "Castorlager" (hochradioaktiver Abfall) am 1.1.2019 übergeben, für das Abfalllager (schwach- und mittelaktiver Abfall) am 1.1.2020.

Die EVUs (und somit als Auftragnehmer die GNS) bleiben für die fachgerechte Verpackung des strahlenden Mülls zuständig. Nach endlagergerechter Verpackung wird dann wiederum der Bund für den Transport in das/die Zwischenlager zuständig sein. Sprich: Etwaige Castortransporte laufen dann im Auftrag des Bundes.

Sehr viel mehr Details waren am Montag Abend nicht zu erfahren. Einerseits ist der Gesetzesentwurf vom Bundestag noch nicht verabschiedet, andererseits gibt es bisher noch keine konkreten Informationen über die Details des neuen Verfahrens. Weshalb viele Fragen der Abgeordneten offen blieben.

Zum Beispiel die Frage nach Zwischenlagerungskonzepten, die den verlängerten Zwischenlagerungszeiten gerecht werden. (dazu wird am Donnerstag, dem 1.12. der Physiker Wolfgang Neumann im Ratskeller Lüchow einen Vortrag halten).

Zum Beispiel die Pilotkonditionierungsanlage (PKA). Auch sie wird spätestens 2020 nicht mehr der GNS gehören. Der Bund wird entscheiden müssen, ob und in welchem Umfang sie weiterhin eine Betriebsgenehmigung erhält. Bisher ist sie laut Oelschläger lediglich für die eventuelle Reparatur schadhafter Behälter vorgesehen.

Zum Beispiel die Frage nach dem Fortbestand des Ansiedlungsvertrags zwischen Gartow und der GNS. Bröskamp geht zwar davon aus, dass der Bund als Rechtsnachfolger gezwungen ist, den Vertrag zu übernehmen, aber sicher ist das nicht.

Zum Beispiel die Frage nach den Gewerbesteuern, die von der GNS bisher an die Samtgemeinde Gartow gezahlt werden. Gartows Kämmerer Hans-Heinrich Drimalski ist der Ansicht, dass auch der Bund über die private GmbH Steuern wird zahlen müssen. Aber auch hierzu gibt es keine eindeutigen Aussagen.

Endlagergerechte Verpackung bleibt weiter GNS-Aufgabe

Wenn die Verträge mit den Energieversorgungsunternehmen Bestand haben, bleibt die GNS für die Qualität der einzulagernden Atommüll-Behälter weiterhin zuständig. Auch die endlagergerechte Verpackung bleibt ihre Aufgabe. Das Thema "Rostfässer" nahm denn auch am Montag einigen Raum ein. GNS-Betriebsleiter Lutz Oelschläger bemühte sich, die Schäden an den Fässern als harmlos darzustellen - und zeigte Fotos, auf denen lediglich 2 - 3 cm große Roststellen zu sehen waren. Fotos aus einer Präsentation vor dem Niedersächsischen Landtag zeigen allerdings ein ganz anderes Bild (siehe Titelfoto). Dort sind großflächige Abplatzungen und "Aufblühungen von Lack" zu sehen.

Die GNS beharrt allerdings auf ihrer Ansicht, dass die Anordnung von Umweltminister Stefan Wenzel, ein neues Sicherheitskonzept vorzulegen, nicht gerechtfertigt sei. Die Roststellen hätten keine Sicherheitsrelevanz und eine Sichtkontrolle der Mosaikbehälter sei nicht notwendig, da sie schon durch ihre Bauart "korrosionssicher" seien. Für die GNS also logisch, dass sie Klage gegen die ministerielle Anordnung eingereicht hat - zumal die vom Ministerium geforderten Maßnahmen zu keiner tatsächlichen Verbesserung der Sicherheit führen würden, so Holger Bröskamp.

Die Umsetzung der Wenzelschen Forderungen kostet die GNS einiges an Geld. Nach Erfahrungen mit derartigen Klagen wird eine rechtskräftige Entscheidung erst in drei bis vier Jahren vorliegen. Also zu einem Zeitpunkt, an dem die GNS kein Betreiber des Zwischenlagers mehr ist.

Bröskamp und Oelschläger beteuerten, bis zur Übergabe "alles das zu tun was Genehmigungsvoraussetzung für den Betrieb des Zwischenlagers ist." Den Bau des geplanten "Prüf- und Qualifizierungsgebäudes" wird die GNS laut Bröskamp nicht mehr weiter verfolgen - auch wenn die Baugenehmigung hierfür bereits seit 2012 vorliegt.

Eine Pikanterie am Rande: der Stellvertretende Bürgermeister Gorlebens, Charl Liebich, wird mit dem Ausscheiden des bisherigen Pressesprechers Jürgen Auer im März nächsten Jahres, die Öffentlichkeitsarbeit für die GNS übernehmen. Sprich: er wird dann die Besuchergruppen in Gorleben betreuen.

Foto / Niedersächsisches Umweltministerium: aus einer Präsentation des NMU vor dem Umweltausschuss des Niedersächsischen Landtags.










2016-11-29 ; von Angelika Blank (autor),
in Gedelitzer Str., 29475 Gorleben, Deutschland

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