Thema: corona

Lockerungsübungen: die Länder sollen es richten

Weitere Öffnungsschritte im Rahmen der Corona-Bekämpfung werden die Länder nun in eigener Verantwortung regeln. So einer der Beschlüsse der heutigen Videokonferenz zwischen Bundesregierung und den Ministerpräsidenten der Bundesländer. Und: ab der zweiten Maihälfte dürfen auch wieder Fußballspiele stattfinden.

Da die Neuinfektionszahlen sich konstant nach unten bewegen, hält es die Konferenz aus Vertretern der Bundesregierung und den Ministerpräsidenten für vertretbar, weitere Lockerungen zu genehmigen. Aus der Konferenz kommt Lob für die Bevölkerung: "Auch nachdem seit dem 20. April schrittweise erste Öffnungsmaßnahmen durchgeführt wurden, ist die Zahl der Neuinfektionen niedrig geblieben. Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass die Bürgerinnen und Bürger mit einem Höchstmaß an Eigenverantwortung das Kontaktverbot sowie die Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten haben," heißt es in einer Mitteilung der Niedersächsischen Staatskanzlei.

Nach dem heutigen Beschluss gibt es eine Reihe weiterer Öffnungen, insbesondere "um die Bildungschancen von jungen Menschen zu wahren, um den wirtschaftlichen Schaden, den das Eindämmen des Virus verursacht, weiter zu begrenzen und die freiheitseinschränkenden Maßnahmen für die Bürgerinnen und Bürger auf das unbedingt Notwendige zu begrenzen," so die Formulierung im Beschlusspapier. 

Allerdings gibt es in dem Papier auch schon die eingebaute Bremse: Bei einem verteilten regionalen Ausbruchsgeschehen und unklaren Infektionsketten müssen allgemeine Beschränkungen regional wieder konsequent eingeführt werden. Diese Maßnahmen müssen aufrechterhalten werden, bis dieser Wert mindestens 7 Tage unterschritten wird.

Und: die Länder müssen sicherstellen, das in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit kumulativ mehr als 50 neuen Infektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb der letzten sieben Tage sofort ein konsequentes Beschränkungskonzept umgesetzt wird.  

Dabei kann auch eine krasse Maßnahme verordnet werden, die in dieser Form bisher von Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt so strikt umgesetzt wurde: "Darüber hinaus sind auch Beschränkungen nicht erforderlicher Mobilität in die besonders betroffenen Gebiete hinein und aus ihnen heraus spätestens dann geboten, wenn die Zahl weiter steigt und es keine Gewissheit gibt, dass die Infektionsketten bereits umfassend unterbrochen werden konnten," so der Beschlusstext. 

Die Länder bekommen Entscheidungsfreiheit zurück

Was sich schon in den vergangenen Tagen andeutete, wurde jetzt von der Konferenz beschlossen: die Bundesländer regeln ab sofort selbst, wie und in welchem Tempo sie Lockerungsschritte umsetzen wollen. Vorgaben bleiben aber weiterhin die Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz.

Hier die grundlegenden Beschlüsse, auf die sich alle Beteiligten geeinigt haben. Nach diesen Vorgaben können nun die Bundesländer ihre eigenen Konzepte und Regeln aufstellen.
  1. Grundsätzlich ist in der Öffentlichkeit auch weiterhin stets ein Mindestabstand von 1,50 m einzuhalten. Es bleibt auch die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr und beim Einkaufen. Diese Kontaktbeschränkungen bzw. Hygienemaßnahmen sollen grundsätzlich bis zum 5. Juni weiter gelten.  

  2. Angesichts der niedrigen Infektionszahlen soll jedoch der Aufenthalt im öffentlichen Raum nicht nur alleine oder mit Angehörigen des gleichen Hausstandes, sondern auch mit Personen eines weiteren Haustandes gestattet werden.

  3. Nach und nach sollen Schulen eine Beschulung aller Schülerinnen und Schüler sicherstellen. Dabei sind Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten. Gezielte pädagogische Präsenzangebote sollen insbesondere diejenigen Schülerinnen und Schüler erhalten, die besonderen Unterstützungsbedarf haben und beim Lernen zu Hause in den vergangenen Wochen digital oder analog nicht oder nur schwer erreicht werden konnten.

  4. Ab dem 11. Mai soll in allen Bundesländern die flexible Kinder-Notbetreuung fortgeführt und sukzessive erweitert werden.

  5. Jeder und jedem Patienten bzw. Bewohner eines Krankenhauses, eines Pflegeheims, einer Senioren- oder Behinderteneinrichtung sollen zukünftig wiederkehrende Besuche durch eine einzelne definierte Person ermöglicht werden. Voraussetzung ist, dass es in der entsprechenden Einrichtung keine Infiziertenfälle gibt.

  6. Bundesweit sollen alle Geschäfte unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen auch ohne Begrenzungen nach Verkaufsfläche oder Branche wieder öffnen können. Auch Sport und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport unter freiem Himmel wird wieder erlaubt.

  1. Die Fortsetzung des Spielbetriebes der 1. und 2. Fußballbundesliga wird ab der zweiten Maihälfte für vertretbar gehalten.

Ministerpräsident Stephan Weil ergänzte in seiner Pressemitteilung  den kryptischen Satz: "Eine Änderung wird vorgenommen im Hinblick auf die bei uns geltenden Kontaktbeschränkungen in der Öffentlichkeit einschließlich der sich daraus ergebenden Folgerungen für die Gastronomie." Wie das zu verstehen ist, wird sich - vermutlich - in der nächsten niedersächsischen Verordnung finden, die noch vor dem Wochenende verkündet werden soll.

Was in Niedersachsen die weiteren Lockerungsschritte sind, hatte Weil bereits am Montag in groben Zügen in einer Pressemitteilung erklärt.

Den vollständigen Text des Beschlusses der Bund-Länder-Konferenz gibt es hier als Download.

Bild von Pexels auf Pixabay: Fröhliches Plantschen im Schwimmbecken könnte bald wieder Wirklichkeit werden - wenn das Land es erlaubt. Nach dem heutigen Beschluss der Bund-Länder-Konferenz bleibt es den Ländern überlassen, solche Entscheidungen zu treffen.




2020-05-06 ; von asb/pm (text),
in Lüchow-Dannenberg, Deutschland

corona   gesundheit  

Kommentare

    Sie müssen registriert und angemeldet sein um einen Kommentar schreiben zu können