Am Samstag wurde eine dezentrale Demonstration von der Polizei aufgelöst. Für die Bürgerinitiative Grund, den Umgang mit Grundrechten zu kritisieren.
Solidarität mit den Flüchtlingen in den
Lagern in Griechenland, die einer Corona-Infizierung hilflos ausgeliefert sind,
war Anlass für bundesweite Proteste, die am Samstag auch in Lüneburg, Lüchow,
Dannenberg und Hitzacker stattfanden. Die Kreisverwaltung Lüchow-Dannenberg
erließ ein Demonstrationsverbot, weil sie Menschenansammlungen und Verstöße gegen das Kontaktverbot befürchtete. Die Demo(s) fand(en) trotzdem stand - und wurden dann von der Polizei aufgelöst.
„Hier wurde jedes Gespür für das
richtige politische Maß aufgegeben“, kritisiert die Bürgerinitiative
Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI) das Verbot. "Fundamentale
Grundrechte, wie die Meinungsfreiheit oder das Recht, vom Staat humanitäres
Handeln einzufordern, dürfen auch in Corona-Zeiten nicht auf der Strecke
bleiben, zumal der Schutzgedanke und das Abstandsgebot von den Demonstranten sorgsam
selbst beachtet wurden."
Die BI verweist auf das Münsterland, wo mit angekündigten Protesten anders umgegangen werde. Dort signalisierte das Verwaltungsgericht Münster der Klage gegen ein pauschales Versammlungsverbot stattzugeben, woraufhin die Stadt Münster einlenkte. Bei der Mahnwache, die am Montag stttfinden soll, müssen die Versammlungsteilnehmer Mundschutz tragen und 1,50 m Abstand
voneinander halten.
Die BI mahnt einen behutsamen Umgang mit Grundrechten auch in schwierigen Zeiten an und gibt zu bedenken: „Wenn der Anlass zu derartigen Protesten entfiele, müsste man sich nicht fragen, was Priorität genießt - die Gesundheitsvorsorge oder die Grundrechte.“ .