Thema: widerstand

BI: Virenschutz gegen Grundrechte?

Am Samstag wurde eine dezentrale Demonstration von der Polizei aufgelöst. Für die Bürgerinitiative Grund, den Umgang mit Grundrechten zu kritisieren.

Solidarität mit den Flüchtlingen in den Lagern in Griechenland, die einer Corona-Infizierung hilflos ausgeliefert sind, war Anlass für bundesweite Proteste, die am Samstag auch in Lüneburg, Lüchow, Dannenberg und Hitzacker stattfanden. Die Kreisverwaltung Lüchow-Dannenberg erließ ein Demonstrationsverbot, weil sie Menschenansammlungen und Verstöße gegen das Kontaktverbot befürchtete. Die Demo(s) fand(en) trotzdem stand - und wurden dann von der Polizei aufgelöst.

„Hier wurde jedes Gespür für das richtige politische Maß aufgegeben“, kritisiert die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI) das Verbot. "Fundamentale Grundrechte, wie die Meinungsfreiheit oder das Recht, vom Staat humanitäres Handeln einzufordern, dürfen auch in Corona-Zeiten nicht auf der Strecke bleiben, zumal der Schutzgedanke und das Abstandsgebot von den Demonstranten sorgsam selbst beachtet wurden."

Die BI verweist auf das Münsterland, wo mit angekündigten Protesten anders umgegangen werde. Dort signalisierte das Verwaltungsgericht Münster der Klage gegen ein pauschales Versammlungsverbot stattzugeben, woraufhin die Stadt Münster einlenkte. Bei der Mahnwache, die am Montag stttfinden soll, müssen die Versammlungsteilnehmer Mundschutz tragen und 1,50 m Abstand voneinander halten.

Die BI mahnt einen behutsamen Umgang mit Grundrechten auch in schwierigen Zeiten an und gibt zu bedenken: „Wenn der Anlass zu derartigen Protesten entfiele, müsste man sich nicht fragen, was Priorität genießt - die Gesundheitsvorsorge oder die Grundrechte.“ .  




2020-04-05 ; von asb/pm (text),
in Lüchow-Dannenberg, Deutschland

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