Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe setzt sich seit Jahren für Salz als Endlagermedium ein. Nun wurde bekannt, dass frühere Präsidenten tiefbraune Vergangenheit hatten.
Für die Bürgerinitiative für Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI) ist es höchste Zeit, einerseits die Rolle früherer Präsidenten der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) in der NSDAP aufzuklären und andererseits deren Einfluss auf die langjährige Festlegung der BGR für Salz als Einlagerungsgestein für Atommüll zu untersuchen.
Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) ist eine der wichtigsten Beratungs- und Forschungsdienste der Bundesregierung,
sie untersteht dem Wirtschaftsministerium.
Recherchen u.a. der ARD und
des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (Linke) belegen nach Ansicht der BI, dass die
Präsidenten der BGR Alfred Bentz und Hans-Joachim Martini in der Nazi-Zeit bei der Ausbeutung von
Rohstoffen besetzer Gebiete eine gewichtige Rolle gespielt haben - Martini soll demnach auch zur Waffen-SS gehört haben.
Auf Anfrage der Bürgerinitiative
Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V. (BI) zu dieser "Traditionslinie" (Zitat BI) blieb
der BGR- Sprecher Andreas Beuge vor wenigen Wochen noch eine Antwort
schuldig.
Nach Mitteilung der BI hat die BGR die Hinweise zu ihren braunen Ex-Präsidenten auf der eigenen Website gelöscht und schreibt stattdessen: "Die systematische geschichtliche Untersuchung und
wissenschaftliche Aufarbeitung der BGR und ihrer Vorläufereinrichtungen
steht noch aus. Der Untersuchung kommt aus Sicht des Bundesministeriums
für Wirtschaft und Energie (BMWi) sowie der BGR eine große Bedeutung
zu."
Die BI hingegen fordert: "Das kann es nicht gewesen sein!" Es müsse, so
BI-Sprecher Wolfgang Ehmke, darüberhinaus geklärt werden, welche Rolle
die Genannten bei der sogenannten "Salzlinie" gehabt haben, wie die
BGR-Position spöttisch genannt wird, wenn es um das Wirtsgestein bei der
Atommüllendlagerung geht.
Ehmke:"Wir fordern nicht nur die Aufarbeitung der BGR-Geschichte,
sondern auch die gebotene kritische Distanz zur "Salzlinie" und den
Widerruf derartiger Aussagen".