Am Dienstag hat der Bund mit der Übernahme der Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung die Verantwortung für die Zwischenlager mit Atommüll in Deutschland übernommen. Somit ist der Bund ab sofort für den Betrieb des Zwischenlagers in Gorleben zuständig.
Bereits im März hatte die GNS als bisheriger Betreiber der Zwischenlager in Gorleben und Ahaus die Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) gegründet. Wie Bundesumweltministerin Barbara Hendricks damals erklärte, geschah dies, um die Übergabe der Zwischenlager an den Bund so schnell wie möglich realisieren zu können.
Pünktlich zum 1. August, dem seit Monaten angestrebten Übernahmetermin, unterschrieben nun Vertreter der Bundesregierung und der GNS den Übernahmevertrag. Somit ist der Bund ab sofort für den Betrieb der zentralen Zwischenlager in Ahaus und Gorleben zuständig. Wie das Bundesumweltministerium mitteilte, ist die
Übernahme der BGZ ohne Zahlung eines Kaufpreises erfolgt.
Der Bund hat nun sämtliche Anteile an der BGZ übernommen – einschließlich der kerntechnischen Einrichtungen an den Standorten in Ahaus und Gorleben. Als alleiniger Gesellschafter der BGZ wird die Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Bundesumweltministerium.
Anfang 2019 fallen auch die zwölf dezentralen Zwischenlager an den AKW-Standorten in die Zuständigkeit der BGZ. Anfang 2020 wird sie zudem auch die Verantwortung für die zwölf Lager mit schwach- und mittelradioaktiven Abfällen aus dem Betrieb und Rückbau der Atomkraftwerke übernehmen, teilte das Ministerium weiter mit.
Bei der BGZ handelt es sich um eine GmbH, in der der Bund 100 % der Anteile hält. Somit liegt die Aufsicht über den Betrieb der Zwischenlager vollständig beim Bund. Die Einrichtung eines Aufsichtsrates ist bei einer GmbH erst ab einer Mitarbeiterzahl ab 500 zwingend vorgeschrieben. Bisher ist es ungesichert, ob und wann die Bundesregierung einen paritätisch besetzten Aufsichtsrat einrichten wird.
Hendricks:
„Die BGZ als bundeseigene Zwischenlagergesellschaft wird als
kompetenter Akteur dafür Sorge tragen, dass die strahlenden
Hinterlassenschaften
des Atomzeitalters bis zum Zeitpunkt ihrer Endlagerung sicher
aufbewahrt werden. Besonders wichtig ist mir dabei auch eine
Beschäftigungsgarantie für die 80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an
den Standorten in Gorleben und Ahaus und für die 70 Beschäftigten
der Gesellschaft für Nuklear-Service mbH (GNS) am Standort Essen, die
wir in die BGZ übernehmen.“
Ebenfall von der GNS kommen die beiden Leiter der BGZ: Wilhelm Graf übernimmt die technische, Lars Köbler die kaufmännische Geschäftsführung. Aus dem Bundesumweltministerium war zu hören, dass diese Personalauswahl nach einem offenen "Headhunter"-Verfahren getroffen wurde, ohne GNS-Mitarbeiter zu bevorzugen. Manager mit ausreichendem Know How in dem heiklen Bereich der Lagerung von Atommüll seien allerdings schwer zu finden, hieß es aus dem Ministerium weiter.
Der Ingenieur Wilhelm Graf war bei der GNS langjährig als Bereichsleiter für die Zwischenlager (auch Gorleben) zuständig. Er hat nach Aussagen eines GNS-Sprechers dementsprechend lange Erfahrung in der Organisation und Leitung von Zwischenlagern.
Lars Köbler ist Ökonom und Steuerberater und war schon bei der GNS für die Finanzen im Bereich der nuklearen Entsorgung zuständig.
HINTERGRUND
Mit dem im Juni 2017 in Kraft getretenen „Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung“ wurde neu geregelt, wer für die Stilllegung und für den Rückbau der Atomkraftwerke sowie für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle verantwortlich ist: Die Betreiber der Atomkraftwerke sind nach dem Gesetz für die gesamte Abwicklung und Finanzierung der Bereiche Stilllegung, Rückbau und die fachgerechte Verpackung der radioaktiven Abfälle zuständig. Die Durchführung und Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung fällt hingegen zukünftig in die Verantwortung des Bundes.
Offen bleibt bisher die Frage, ob der Bund als neuer Betreiber die Klage gegen das Land Niedersachsen wegen auferlegter Sicherheitsverbesserungen im Abfalllager zurücknimmt. Nach Auskunft des Bundesumweltministeriums soll hierzu nun nach Übergang der Gesellschaft an den Bund eine Entscheidung getroffen werden.
Foto: das Zwischenlager in Gorleben wurde am 1. August vom Bund übernommen