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Bund-Länder-Beschlüsse: Verschärfte Maßstäbe für Corona-Regeln

Bereits ab einer Hospitalisierungsrate von 3 soll flächendeckend die 2G-Regel gelten. Das bedeutet für den Landkreis: bereits ab nächster Woche gilt voraussichtlich bei allen (Freizeit)Angeboten in geschlossenen Räumen: kein Zugang für Ungeimpfte.

Kurz nach der Sitzung der Bund-Länder-Konferenz kündigte Niedersachsens Ministerpräsident Stefan Weil an, dass Anfang nächster Woche eine deutlich verschärfte Corona-Verordnung mit strengen 2G- und 2Gplus-Vorgaben in Kraft treten wird. Darin werden auch tägliche Testverpflichtungen für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Alten- und Pflegeheimen festgelegt.

Wie im Bundesbeschluss vorgesehen, wird auch Niedersachsen die Schwellenwerte des Hospitalisierungswertes auf 3, 6 und 9 (3 = 2G-Regel, 6=2G+, 9=weitergehende Verschärfungen) absenken.  Da die Hospitalisierungsrate in Niedersachsen derzeit bereits bei 4,7 (Stand 18.11.) liegt, werden ab nächster Woche also voraussichtlich nur noch Geimpfte und Genesene Zugang zu Freizeit- und Kulturangeboten in geschlossenen Räumen haben. Das betrifft auch die Innengastronomie. Näheres wird in der Landesverordnung zu lesen sein, die Anfang nächster Woche veröffentlicht werden soll.

Die Impfangebote sollen im gesamten Land stark ausgeweitet werden. Denn auch das war ein Beschluss der Bund-Länderkonferenz: die Länder verpflichten sich, jedem Menschen ein Impfangebot zu machen. Wie das funktionieren soll, blieb vorerst unklar. Bundeskanzlerin Angela Merkel erwähnte in dem Zusammenhang, dass THW und andere Katastrophenschutzinstitutionen bereits Bereitschaft signalisiert hätten, Impfkampagnen zu unterstützen.

Der Regierende Bürgermeister Berlins, Michael Müller, sah nicht in der Politik den Grund für das eskalierende Infektionsgeschehen. "Der Grund sind rund 25 Millionen Bürger, die noch nicht geimpft sind. Der Grund sind zuviel Egoismus, zuviel Gleichgültigkeit,"  wetterte er in der Pressekonferenz. "Es kann nicht sein, dass eine Minderheit eine Mehrheit dominiert. Ungeimpfte müssen damit leben, dass sie Beschränkungen oder Umständlichkeiten (Tests) hinnehmen müssen."

Neues Infektionsschutzgesetz
Im Bundestag wurde am Morgen Änderungen im Infektionsschutzgesetz verabschiedet. Es muss am Freitag noch vom Bundesrat genehmigt werden. Nachdem Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (CDU) in einer Pressekonferenz am Donnerstag Nachmittag sich erfreut darüber gezeigt hatte, dass das neue Gesetz am 9. Dezember noch einmal auf Wirksamkeit überprüft werden soll, steigt die Hoffnung, dass die CDU das Gesetz am Freitag nicht blockieren wird.

Auszüge aus den Neuerungen:

  • flächendeckende Ausgangssperren oder Schließungen von bestimmten Branchen werden ausgeschlossen.
  • Unter bestimmten Umständen können Veranstaltungen verboten werden (zum Beispiel im Sportbereich).
  • Generell wird wieder eine Homeoffice-Pflicht eingeführt.
  • In Bussen und Bahnen gilt die 3G-Regel
  • Schulen und KiTas sollen grundsätzlich offen bleiben. Einzelne Einrichtungen können aber bei Corona-Ausbrüchen geschlossen werden.

Foto | Pixabay : Ab nächster Woche werden wohl Ungeimpfte viele Angebote bis auf Weiteres nicht mehr besuchen können.








 




2021-11-18 ; von Angelika Blank (text),
in Berlin, Deutschland

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