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Atommüll-Transporte: Rechte der Anwohner gestärkt

Die Rechte der Anwohner der Atommülltransportstrecke nach Gorleben sind seit Donnerstag wesentlich gestärkt worden. Das Bundesverfassungsgericht hob zwei Entscheidungen des Lüneburger Verwaltungsgerichtes auf, nach dem Klagen von betroffenen Anwohnern gegen die Castortransporte als unzulässig verworfen worden waren.

Künftig müssen Klagen von Anwohnern der Atommülltransportstrecke nach Gorleben zugelassen werden, teilt Greenpeace mit, welches die Verfahren mit unterstützt hatte. In der Vergangenheit hatte das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg regelmäßig entsprechende Klagen mit der Begründung abgelehnt, dass das Atomrecht nicht zum Schutz der Bürger angewendet werden könne. Im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG)hatte die Bundesregierung ein Zurückweisen der Klagen beantragt. Dies haben die Verfassungsrichter am Donnerstag in ihrer Urteilsverkündung als Verstoß gegen die Grundrechte der Kläger gewertet.

"Endlich können sich Bürger auch rechtlich gegen die unzureichend gesicherten Atomtransporte wehren. Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg muss künftig Streckenanwohnern die Möglichkeit zu Klage gegen die Transporte geben", sagt Thomas Breuer, Leiter der Klima- und Energieabteilung bei Greenpeace. "Das Urteil ist damit auch eine schallende Ohrfeige für das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg, das mit seinen Entscheidungen die Grundrechte der Kläger verletzt hatte."

Das neue Urteil des BVerfG geht auf zwei Klagen zurück: Eine Anwohnerin der Atommülltransportstrecke nach Gorleben, sowie ein Anwohner der Verladestation hatten vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg geklagt. Die Klägerin wohnt in ihrem Haus acht Meter von der Strecke entfernt, der Kläger wohnt nahe der Verladestation. Beide hatten versucht, gegen ihre Gefährdung durch die strahlenden Castorbehälter und potentielle Terrorangriffe auf den Transport zu klagen. Bereits im vergangenen Jahr wurden die Rechte von Anwohnern von Atomkraftwerken und Atomanlagen gestärkt. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte damals entschieden, dass Anwohner von Atomanlagen auch wegen der Gefahren durch Terrorangriffe klagen können.

Die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI) bewertet das gestern bekannt gewordene Urteil zum Klagerecht von Anwohnern an Atomtransportstrecken als "Stärkung von Anliegen der Atomkraftgegner".

Nachdem jahrelang Verwaltungsgerichte Klagen gegen atomrechtliche Beförderungsgenehmigungen von Anwohnern an der Strecke nach Gorleben abgeschmettert hatten, erteilte die 3. Kammer des Ersten Senats des BVerfG nun eine deutliche Rüge und stellte die Bedeutung der Grundrechte klar, so die BI in einer Presseerklärung. Trotz Freude über das Urteil hält die BI fest, dass damit "seit Jahren mit einem gigantischem Polizeiapparat auf fragwürdiger Rechtsgrundlage Atommülltransporte nach Gorleben verfrachtet wurden".

"Wir haben immer gefordert, der Schutz der Bevölkerung muss Vorrang vor dem Schutz reiner Finanzinteressen der Atomwirtschaft haben, so ein BI-Sprecher. "Beim letzten Transport wurde zudem gegen das gesetzlich verlangte Strahlungs-Minimierungsgebot verstoßen, denn die Behälter enthielten wesentlich mehr radioaktives Inventar und gaben dadurch eine deutlich erhöhte Strahlung ab. Darum wies die Polizeieinsatzleitung ihre Beamten im Vorfeld an, eine kritische Gefahrenzone von mindestens 6,5 Metern um den Transport zu meiden. Was ist aber mit Bevölkerung, Häusern und Grundstücken an der Transportstrecke, die dem hohen Strahlenrisiko bewusst und direkt ausgesetzt werden?"

Eine Entscheidung des BVerfG zu Beschwerden der BI über die umfassenden Versammlungsverbotszonen bei Castortransporten steht noch aus.

Foto: Zug mit Castorbehältern nahe des Bahnhofs Leitstade (2005)/Markus Golletz

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2009-01-30 ; von asb (autor),

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